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Reserveantibiotika im Stall nur mehr in Ausnahmefällen

Die Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung werden verschärft. Nach einer Einigung zwischen Europaparlament, Ministerrat und EU-Kommission sieht die Reform der Verordnung für Tierarzneimittel und für Arzneifuttermittel vor, dass Reserveantibiotika nur noch in Ausnahmefällen im Stall eingesetzt werden dürfen. Um Resistenzen zu verhindern, werden bestimmte Antibiotika ausschließlich für die Humanmedizin reserviert. Außerdem sollen die verschärften Auflagen für Tierarzneimittel, sowohl für die heimische Produktion, als auch für den Import von Fleisch gelten.

Gleichzeitig verständigten sich die Institutionen im Trilog in Brüssel auf eine neue Gesetzgebung für Arzneifuttermittel. Diese dürfen nicht mehr vorbeugend im Stall eingesetzt werden. Antibiotika dürften schlechte Haltungsmethoden keinesfalls ausgleichen, betonten die Abgeordneten im Agrarausschuss des EU-Parlaments. Wenn einzelne Tiere erkranken, ist es zudem unzulässig, gleich dem gesamten Bestand über die Fütterung Antibiotika zu verabreichen. Das ist nur in Ausnahmefällen bei ansteckenden Krankheiten erlaubt.

Dem Ergebnis des Trilogs müssen das Plenum des Europaparlaments und die EU-Mitgliedstaaten noch zustimmen.