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Einheitswert-Gültigkeit nun offiziell verschoben

Der Budgetausschuss des Nationalrats hat in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag des ÖVP-Abgeordneten und Bauernbund-Präsidenten Georg Strasser und des FPÖ-Mandatars Walter Rauch auf Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes beschlossen. Demnach sollen die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden aufgrund der Einheitswert-Hauptfeststellung nicht, wie bislang festgelegt, am 1. Jänner 2017, sondern erst am 1. April 2018 eintreten. „Damit soll die Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und der Schutz der betroffenen Bauern gewährleistet werden. Der heutige Beschluss im Budgetausschuss ist ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit für die Landwirte“, betont Strasser.

In dem Antrag wird zudem mit einer Übergangsbestimmung auf Versicherte Bedacht genommen, die während des Jahres 2017 den neuen Einheitswertbescheid vorgelegt haben und ein Ausscheiden aus oder eine Einbeziehung in die Pflichtversicherung erwirkt haben. „Das Vertrauen dieser Personen auf die jeweils geltende Rechtslage erscheint uns schützenswert. Schließlich wollen wir auch feststellen, dass der Rückerstattungsbetrag bei besonderen Einheitswert-Steigerungen ungeachtet der Anzahl der Betriebsführer pro Betrieb nur einmal gebührt. Außerdem sind Betriebe, deren Beitrag im Rahmen einer Mehrfachversicherung reduziert wurde oder auf Basis einer Beitragsgrundlagenoption ermittelt wird, von einer Rückerstattung ausgeschlossen“, erläutert Strasser.