Polens Bauern erhalten Schweinepest-Nothilfe
Die Europäische Kommission stellt für polnische Schweinehalter 9,3 Mio. Euro bereit, die wegen der Auflagen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ihren Betrieb aufgeben mussten. Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben Betriebe die zwischen 1. Juli 2016 und 30. Juni 2017 in Gebieten mit hohem ASP-Risiko nicht mehr als 50 Schweine oder Ferkel gehalten sowie wegen der strengen Regelungen ihre Produktion eingestellt haben. Im Detail zahlt die EU 33 Euro/Ferkel und 52 Euro/Schwein. Insgesamt wird die Fördersumme für maximal 10.000 Ferkel und rund 171.700 Schweine gewährt.
Die Landwirte müssen innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Antrag für die Auszahlung der Mittel stellen. Wird dieser genehmigt, dürfen die betroffenen Bauern in den darauffolgenden zwei Jahren die Schweineproduktion nicht wieder aufnehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist nur ein Wiedereinstieg möglich, wenn die neuen Hygienebestimmungen eingehalten werden.
Das Auftreten von ASP stellt ein ernsthaftes Risiko für den europäischen Schweinemarkt dar, betont die EU-Kommission. Jegliche Ausbreitung der Krankheit innerhalb der Europäischen Union habe schwerwiegende Auswirkungen für die EU-Schweinefleischproduzenten. Zudem hänge der Sektor wesentlich von Exporten ab, weshalb weitere Ausbrüche der Infektionskrankheit den Markt ernsthaft destabilisieren könnten