Stromkostenbremse ab 17. April beantragbar
Um den Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Stromkostenbremse für Haushalte erarbeitet, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist. Viele bäuerliche Familien beziehen jedoch sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“. Damit auch sie Unterstützung aus der Stromkostenbremse erhalten, wird jetzt ein Antragsmodell umgesetzt.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Da der Haushaltsstrom häufig über einen betrieblichen Stromzähler bezogen wird, waren diese Familien bisher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen und die betroffenen bäuerlichen Haushalte wie allen anderen zu unterstützen, setzen wir jetzt ein Antragsmodell um. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden. Mit dem 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss entlasten wir zudem unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Denn ohne Strom gibt es keine Lebensmittel“
· Anträge können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Die Stromkostenbremse wird bei Gewährung automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) und auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt. Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht. Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich 500 € pro Jahr entlastet.
Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen pro Haushalt gibt es zudem Zusatzförderungen. Von diesem Top-up-Modell profitieren alle Haushalte mit mehr als drei Personen mit 105 € pro zusätzlicher Person und Jahr. Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch, das heißt, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.