Ab Mitte 2023 mehr Transparenz am Teller
Ab Mitte 2023 soll die Herkunft für Fleisch, Eier und Milch in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend ausgelobt werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging am 20. Dezember in Begutachtung. „Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller“, betonten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch. Damit werde ein wichtiger Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt.
Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch soll in einem ersten Schritt für die Gemeinschaftsverpflegung – beispielsweise in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Betriebskantinen sowie privat geführten Kantinen in Unternehmen – gelten, wo etwa 2,2 Mio. Speisen täglich konsumiert werden. Welche Speisen das betrifft, ergibt sich aus einem eigenen Speisenkatalog, der per Verordnung vorgegeben wird. Auch eine freiwillige Kennzeichnung in der Gastronomie muss künftig nachgewiesen werden. Insgesamt werden österreichweit etwa 3,5 Mio. Speisen täglich außer Haus eingenommen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „86% der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt. Wenn man sich in der Kantine ein Rindsgulasch oder einen Kaiserschmarren bestellt, werden die Gäste künftig wissen, woher das Fleisch oder die Eier kommen. Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung als erster Schritt ist ein wirksamer Hebel, da in diesem Bereich täglich eine große Menge an Speisen über die Theken geht. In einem zweiten Schritt wird die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen. So erreichen wir nicht nur mehr Transparenz für die Konsumenten, sondern unterstützen auch unsere bäuerlichen Familienbetriebe.“