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Bauernbund begrüßt Patentgesetznovelle

Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, sind patentierbar. Ausgeschlossen sind allerdings Patente auf Pflanzensorten, Tierrassen und „im Wesentlichen biologische Verfahren“. „Immer wieder werden jedoch Schlupflöcher ausgenutzt“, kritisiert BauernbundPräsident Georg Strasser. Die Novelle des Patentgesetzes soll ein Umgehen von Verboten verhindern.

Der Bauernbund-Präsident spricht sich gegen eine Patentierung von Pflanzen und Tieren aus. „Patente auf Pflanzen gefährden unsere Landwirtschaft und die Ernährungssouveränität. Sie würden dazu führen, dass Bäuerinnen und Bauern sowie Züchterinnen und Züchter etwa Lizenzgebühren für Saatgut bezahlen müssten – das wäre für viele nicht leistbar. Patente auf Pflanzen hemmen den Zuchtfortschritt und legen den Saatgutmarkt lahm.“

Strasser sieht den klassischen Sortenschutz als wirkungsvolles Instrument. „Der Sortenschutz mit dem Landwirte- und Züchterprivileg bietet ausreichend Schutz für Sorteninhaber und ermöglicht die Weiterverwendung geschützter Sorten für die Züchtung“, so Strasser.

Das BML, das BMK, der Bauernbund sowie die österreichische Saatgutwirtschaft sprechen sich gegen eine Patentierung von Pflanzen und Tieren aus. Mit der Präzisierung der Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ soll Saatgut aus traditioneller, auf natürlichen Phänomenen beruhender Züchtung nicht mehr patentiert werden können.