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Zuchtrinderexporte in Drittstaaten unter Beschuss

Die aktuelle Medienberichterstattung lässt mit besonders kritischen Berichten über Zuchtrinderexporte in Drittländer aufhorchen. Das will Oberösterreichs Landwirtschaftskammerpräsident Franz Reisecker so nicht akzeptieren. Für eine sachliche Debatte brauche es korrekte Zahlen und Fakten. „Die Tiere stellen einen großen wirtschaftlichen Wert dar. Auch aus diesem Grund haben Verkäufer, Transporteur wie auch Käufer großes Interesse, dass die Tiere gesund am Bestimmungsort ankommen“, so Reisecker. Aus Oberösterreich wurden im Vorjahr rund 10.000 weibliche Zuchtrinder in Drittländer exportiert, der Großteil davon in die Türkei, nach Usbekistan und Aserbaidschan. Aus diesen Zuchttierverkäufen konnten die Züchter Einnahmen von rund 18 Mio. Euro erzielen. Der Zuchttierverkauf ist damit eine ganz wesentliche Einkommensquelle und Existenzgrundlage für viele bäuerliche Familien in Oberösterreich.

Reisecker betont, dass keine Schlachtrinderexporte durchgeführt werden, denn: „In den Bestimmungsländern ist die Rinderhaltung erst im Aufbau begriffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit selbst erzeugten Lebensmitteln langfristig sicherstellen zu können. Dazu braucht es unter anderem gute Zuchtrinder, mit denen die Produktion von Milch und Rindfleisch verbessert werden kann.“ Eine züchterische Verbesserung der Rinderbestände in den Bestimmungsländern über den Zukauf von Sperma genetisch guter Stiere wäre zwar grundsätzlich möglich. Dies sei aber ein lang dauernder Prozess, der mit dem rasch steigenden Bedarf der wachsenden Bevölkerung an Milch und Rindfleisch nicht Schritt halten könne. Der Zukauf weiblicher Zuchtrinder ermögliche einen wesentlich rascheren züchterischen Fortschritt, um selbst vor Ort entsprechende Kapazitäten aufbauen zu können, erläutert der Präsident.

Seit 2005 gelten innerhalb der EU strenge Regeln für den Schutz von Tieren beim Transport und den damit zusammenhängenden Vorgängen. Darin sind unter anderem Details hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge, dem Umgang mit Tieren, der Ausbildung von Fahrern und Betreuern festgelegt. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 gelten die Tiertransport-Vorschriften auch über die EU-Grenze hinaus. Demnach müssen die oben genannten Mindestanforderungen auch bei Transporten in Drittländer erfüllt werden.

Vor Verladung der Tiere ist vom Transporteur ein Plan vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, dass die Bestimmungen der erwähnten EU-Tiertransport-Verordnung eingehalten werden. Die Fahrzeuge müssen spezielle Anforderungen für solche länger dauernden Transporte erfüllen und den Tieren muss auch auf dem LKW ständig Futter und Wasser zur Verfügung stehen. Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Navigationssystem ausgestattet, das auch eine nachträgliche Überprüfung der Einhaltung der Transportbestimmungen ermöglicht.

„Wie Besichtigungen von Züchtervertretern in den Bestimmungsländern zeigen, kommen die Tiere in gutem gesundheitlichem Zustand auf den Bestimmungsbetrieben an. Die Haltungsbedingungen sind durchwegs gut und die Käufer sehr zufrieden mit der Qualität der Zuchtrinder aus Österreich“, versichert Reisecker. „Die hohen Standards bei Tiertransporten sollen auch in Drittländern konsequent angewendet werden. Dabei geht es nicht nur um die Qualität von Nutztieren, sondern um das Wohl von Lebewesen, dem sehen wir uns in Oberösterreich besonders verpflichtet“, so der Präsident.