Vorarlberg prüft Dürre-Unterstützung
Die anhaltende Trockenheit hat die Landwirtschaft in Vorarlberg in eine außerordentliche Situation gebracht. Aufgrund von Futter- und Wassermangel auf Alpen stehen verfrühte Almabtriebe im Raum, welche durch die Zufuhr von Wasser und Heu als Ergänzungsfutter zu verhindern versucht werden. In manchen Landesteilen, vor allem im Oberland und Rheintal, zeigen sich Totalschäden in den Grasbeständen. Die Situation in der Futterversorgung verschärft sich eklatant, wenn frühzeitig von den Alpen zurückgekehrtes Vieh auch in den Talbetrieben nur spärlich Futter findet. Dies teilten Agrarlandesrat Christian Gantner und LK-Präsident Josef Moosbrugger mit.
„In der gegenwärtigen Ausnahmesituation lassen das Land Vorarlberg und die Landwirtschaftskammer die Bäuerinnen und Bauern nicht im Stich“, betonten Gantner und Moosbrugger. Dies erfordere auch außerordentliche Maßnahmen und finanzielle Hilfe.
Das Land Vorarlberg erhebt gemeinsam mit LK-Experten derzeit die Situation der Ernteausfälle der betroffenen Betriebe aufgrund der Trockenheit und prüft – wo notwendig auch in Absprache mit dem Bund – mögliche Unterstützungsleistungen. Insbesondere stehen folgende Maßnahmen im Fokus der Prüfung: Die Freigabe von Wiesen mit ökologischen Nutzungseinschränkungen und/oder späteren Mähterminen für die zusätzliche Futterproduktion wird derzeit mit der Naturschutzbehörde abgeklärt, damit die Landwirte weniger Heu zukaufen müssen. Für Bauern mit massiven Einkommensverlusten durch deutliche Ernteausfälle, welche dadurch ihre Agrarinvestitonskredite nicht bedienen können, wird geprüft, ob die anfallenden Kreditraten zeitlich aufgeschoben werden können, damit sie deswegen keine Existenzängste zu haben brauchen. In jenen Fällen, wo durch die Trockenheit ein Verlust der Grasnarbe entstanden ist, steht die Gewährung einer Saatgutbeilhilfe für die Neuansaat in Abklärung.
In diesem Zusammenhang wies Landesrat Gantner darauf hin, dass im Rahmen des Programmes der Ländlichen Entwicklung 2014-2020 die Förderung sowohl von Einzelanlagen als auch von Investitionen in die überbetriebliche Bewässerungs- oder Beregnungsinfrastruktur für alle landwirtschaftlichen Nutzungsrichtungen offen steht.