Foto: Die Bäuerinnen

Vom Recht auf soziale Betriebshilfe

Stellen Sie sich vor, sie sind unselbstständig berufstätig und unerwarteterweise werden Sie krank, eines Ihrer Kinder braucht über längere Zeit Ihre erhöhte Aufmerksamkeit oder Sie brechen sich das Bein – und Sie dürften keinen Krankenstand in Anspruch nehmen.

Landwirtin oder Landwirt zu sein ist ein Job, der in vielen Bereichen rund um die Uhr Aufmerksamkeit braucht. Tiere müssen weiter versorgt werden und Arbeiten in der Natur können ebenfalls nicht wochenlang warten. Die soziale Betriebshilfe spielt hier eine entscheidende Rolle. Sie ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes in Notfällen wie Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Umständen und soll dazu dienen, dass unaufschiebbare anfallende Arbeiten erledigt werden können. Weiters gibt es auch im land- und forstwirtschaftlichen Sektor Phasen, in denen die Betriebsführerinnen oder Betriebsführer eine Pause oder Auszeit brauchen. Auch das ist wichtig für die persönliche Gesundheit und Lebensqualität. Die Möglichkeit, sich eine Betriebshelferin bzw. einen Betriebshelfer oder eine Dorfhelferin auf den eigenen Betrieb zu holen gewährleistet nicht nur die Kontinuität der Betriebsführung, sondern unterstützt auch die betroffenen Familienmitglieder in schwierigen Zeiten.

„Die Bäuerinnen“ veranstalteten am 13. Mai ein Webinar, bei dem sich rund 100 Bäuerinnen und Bauern zum Thema informiert haben. Dabei wurden die soziale Betriebshilfe aus Sicht der SVS dargestellt und Informationen von der Antragsstellung bis hin zur Abrechnung übermittelt. Weiters stellten sich die Hauptanbieterinstitutionen in Niederösterreich – der Maschinenring, die Dorfhelferinnen und die landwirtschaftlichen Zivildiener – vor. Die Institutionen sind stets bemüht, eine ideale Lösung für die betriebsindividuellen Situationen zu finden. Betont wurde auch, wie wichtig eine zeitgerechte Bekanntgabe und die Vollständigkeit der benötigten Dokumente sind. Weiters können nur dann ausreichend Betriebshelferinnen, Betriebshelfer, Dorfhelferinnen und Zivildiener entsandt werden, wenn es auch genügend Bereitschaft für diese Tätigkeiten gibt.

Weitere Informationen zum Thema „Soziale Betriebshilfe“ sowie zu weiteren Rechtsthemen für die Bäuerinnen und Frauen am Land finden Sie in der Broschüre „Rechte der Frau in der Landwirtschaft“ der Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Bäuerinnen.

www.baeuerinnen.at/rechtstipps