UBV lehnt GAP-Strategieplan ab
Im Jänner 2021 – noch vor den Kammerwahlen – habe es vom Ministerium geheißen, dass es in der ersten Säule keine Kürzungen geben würde. Doch in der neuen Periode seien vorläufig nur mehr 216 Euro pro Hektar an Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Der Inflationsausgleich für die Ausgleichszahlungen sei in der neuen GAP wieder nicht berücksichtigt, obwohl ein solcher bei allen anderen Berufsgruppen selbstverständlich ist. Auch die Bürokratie werde nicht verringert, sondern ausgebaut. Bei den Kontrollen war die Kontrollquote bisher mehr als doppelt so hoch als die EU vorschreibe: bisher wurden von der EU 2 % vorgeschrieben, Österreich kontrolliert 5 %. Bei den Importen gebe es keine fairen Spielregeln und Rahmenbedingungen gegenüber der Landwirtschaft insbesondere bei Handel, Kontrollen und Auflagen. Die Leader-Gelder würden nicht gekürzt und kämen bei den bäuerlichen Betrieben nicht an. Die Tierwohl-Prämien müssten aufgrund der neuen Auflagen verdoppelt werden. Der Mehraufwand für das geforderte Tierwohl werde nicht abgegolten.
Außerdem sei keine Abgeltung für die CO2-Speicherung und die Erzeugung von Sauerstoff berücksichtigt. Die Bauern speicherten jährlich bei der Produktion Unmengen an CO2 und gleichzeitig erzeugen sie wertvollen Sauerstoff.
Warum werden diese Leistungen nicht bezahlt? fragt der UBV. Warum gebe es keine Möglichkeit eines CO2-Zertifikathandels für die Landwirtschaft, während dies für die Autohersteller schon möglich ist? Auch die NEC-Richtlinien seien nicht praxistauglich und im Vergleich zu anderen EU-Ländern weit überzogen. Die erbrachten Leistungen der Landwirte für ein Hektar Grünland würden nicht abgegolten. Hingegen koste die Pflege eines Hektars Autobahngrünstreifen 65.000 Euro.
Der UBV lehnt das Ergebnis der neuen GAP ab! Das sei kein Zukunftsmodell, sondern, wie schon mehrmals betont, ein Bauernhof-Zusperr-Programm, welches weiteren tausenden Bauernhöfen die Existenz kosten werde.