Teuerungsausgleich für Landwirtschaft beschlossen
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Konkret unterstützen wir unsere Bäuerinnen und Bauern mit einem Versorgungssicherungsbeitrag. Alle Bäuerinnen und Bauern, die einen Mehrfachantrag für 2022 gestellt haben, erhalten auf Basis der beantragten beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten diesen Beitrag automatisch Ende des Jahres über die AMA ausgezahlt. So entlasten wir die heimische Landwirtschaft, federn die Teuerung ab und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld.“
Das mit 110 Mio. Euro dotierte Unterstützungspaket wird als „Versorgungssicherungsbeitrag“ ausgezahlt. Dieser Beitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente: Der tierbezogene Beitrag bemisst sich auf 14 Euro je Großvieheinheit – Der flächenbezogene Beitrag variiert je nach Flächennutzung: 29,3 Euro pro Hektar Ackerfläche.
Beispiele: Der durchschnittliche Versorgungssicherungsbeitrag je Betrieb beträgt rd. 1.000 Euro. Ein Ackerbaubetrieb mit 40 ha Ackerfläche und Zuschlag für 5 ha Hackfrüchte erhält ca. 1.285 Euro. Ein Milchviehbetrieb mit 35 ha mehrmähdiger Wiese und 30 GVE Milchkühe erhält 1.771 Euro. Ein Veredelungsbetrieb Schweinemast mit 30 ha Acker, Zuschlag für 15 ha Hackfrüchte und 60 GVE Mastschweine erhält 2.058 Euro. Ein Mutterkuhbetrieb mit 10 ha mehrmähdiger Wiese, 10 ha einmähdiger Wiese und 24 GVE Mutterkühe erhält ca. 885 Euro.
Abwickelnde Stelle ist die AMA. Um den Versorgungssicherungsbeitrag zu erhalten, müssen Bäuerinnen und Bauern nicht erneut ihre Flächen und Großvieheinheiten angeben. Der Versorgungssicherungsbeitrag wird anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022 berechnet, in dem die beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten bereits erfasst sind.
Die Antragstellung erfolgt in Form eines automatisierten Antrages, so bleibt der Verwaltungsaufwand gering. Alle Betriebe, die Flächen in Österreich oder Großvieheinheiten in der Tierliste/Rinderdatenbank gemeldet haben, erhalten eine Zahlung. Förderfähig sind alle Betriebe, die innerhalb der Meldefrist bis inkl. 09.06.2022 einen Mehrfachantrag abgegeben haben. Die erforderlichen Kontrollen sind mit den bestehenden Kontrollen der AMA abgedeckt. Die Auszahlung des Versorgungssicherungsbeitrages wird Ende 2022 erfolgen.