Streit um Glyphosatverbot geht in nächste Runde
In einer Aussendung fasst das Landwirtschaftsministerium die aktuelle Situation um das nationale Glyphosatverbot zusammen: Die EU-Kommission hält demnach fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar sei. Damit werde die bisherige Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) bestätigt. Die Europäische Kommission räume dem von der SPÖ eingebrachten Gesetzesentwurf keinen Spielraum ein und verweist eindeutig auf die geltende Rechtslage. Wie bereits das Gutachten von Europarechtsexperten Obwexer dargelegt habe, sind nationale Alleingänge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Rechtsverständnis der Europäischen Union nicht zulässig.
Es konnten keine spezifisch österreichischen Probleme nachgewiesen werden, die ein Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln rechtfertigen würden. Das Vorsorgeprinzip werde bereits bei der Wirkstoff-Zulassung von Glyphosat berücksichtigt. Auch aus Tschechien sei eine negative Stellungnahme zu einem nationalen Alleingang bei der Kommission eingelangt. Diese Stellungnahme habe aufschiebende Wirkung, die Frist für weitere Stellungnahmen verlängere sich dadurch um drei Monate auf nunmehr 19.11.2020.
In ihrer Stellungnahme werde Österreich von der Kommission aufgefordert, die Bemerkungen zu berücksichtigen. Ein nationales Totalverbot sei auf dieser Basis daher nicht möglich. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werde auch weiterhin auf Basis eines umfassenden Prüf- und Risikobewertungsverfahrens erfolgen. Der Ball liege damit wieder beim Parlament, das den SPÖ-Antrag bei der Europäischen Kommission notifiziert hat. Nach der Rückmeldung der Europäischen Kommission sei klar, dass dieser Antrag gegen europäisches Recht verstößt.