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Steirische Riedenverordnung beschlossen

Für die Weinwirtschaft in der Steiermark gilt ab 2. Februar 2023 die Rieden-Verordnung. Sie steht an der Spitze des DAC-Systems, das die Weine in Gebiets-, Orts- und Riedenweine gliedert. Für Letztere werden die Trauben handverlesen, die in der Steiermark meist aus Lagen mit extrem hoher Neigung stammen. „Jede Riede besitzt einen eigenständigen Charakter, der sich im Wesentlichen aus der Ausrichtung, dem Mikroklima und dem Boden zusammensetzt. Der Beschluss der Rieden-Verordnung stellt einen Meilenstein für den steirischen Wein dar“, erklärte Agrarlandesrat Hans Seitinger. Insbesondere für die nationale und internationale Vermarktung des steirischen Weins sei eine geschützte Riedenbezeichnung essentiell.

Riedenweine sind Weine „mit geschützter Herkunft“ aus der höchsten Stufe der DAC-Pyramide. „Sie sind unser größtes Gut, werden ganz besonders vinifiziert und auch im Weingarten mit größter Sorgfalt gehegt und gepflegt. Die Typizität der Steirischen Weine – fruchtig, duftig, trocken – zeigt sich in den jahrgangs- und herkunftstypischen Riedenweinen als konzentrierte, dichte Frucht mit viel Ausdruck am Gaumen“, erläuterte der steirische Weinbaudirektor Werner Luttenberger.

Um die hohen Qualitäts-Standards im Weinbau zu erhalten, sieht das Landesweinbaugesetz vor, dass Rieden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer in Abstimmung mit den Regionalen Weinkomitees vom Land Steiermark verordnet werden.