Stallarbeit während Quarantäne erlaubt
Verwirrung hat am Montag in Kärnten rund um die Quarantäne-Bestimmungen für Landwirte geherrscht. Nach Medienberichten, wonach Bauern in Quarantäne nicht in ihren Ställen arbeiten dürften, folgte zu Mittag eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer: Demnach habe es sich um ein „Missverständnis“ gehandelt. Stallarbeit sei auch für Personen möglich, die sich in Absonderung befinden.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger reagierte unmittelbar auf die vermeintliche Verwirrung, die offenbar in Kärnten herrscht: „Die Rechtslage ist klar und eindeutig: Selbstverständlich dürfen Bäuerinnen und Bauern, die in Quarantäne sind, weiterhin ihr Vieh versorgen und ihre Felder bestellen. Das nennt man Arbeitsquarantäne, ist seit dem Frühjahr klargestellt und vom Gesundheitsministerium auch bestätigt.“
Sie appelliere an alle lokalen Behörden, „hier keine überbordenden Regelungen zu verordnen, die bundesgesetzlich nicht gedeckt sind. Entscheidend sei, dass es in so einer Arbeitsquarantäne keinen Kontakt mit betriebsfremden Personen gibt, die Arbeit am eigenen Hof, auf den eigenen Flächen und im eigenen Stall ist unbestritten möglich.“