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Spielraum für nationale Beihilfen wird erhöht

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Landwirten umfangreichere Hilfen gewähren, ohne mit dem Beihilferecht der EU in Konflikt zu geraten, kündigte die EU-Kommission an. So soll die Obergrenze für nationale Beihilfen von heute 15.000 Euro auf zukünftig 25.000 Euro angehoben werden, die einem Landwirt innerhalb von drei Jahren gezahlt werden dürfen. Die Obergrenze gilt für kleinere Beihilfen nach der sogenannten „De Minimis-Regel“, die nicht bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden müssen. Die EU-Kommission möchte mit der höheren Obergrenze Landwirte in Krisenzeiten unterstützen. Ausreichende nationale Beihilfen sollen im Krisenfall für die notwendige Liquidität der Landwirte sorgen. Die EU-Kommission verständigt sich bis zum 16. April mit den nationalen Behörden über eine Anpassung der „De Minimis-Regel“. Im Laufe des Sommers soll die Entscheidung fallen.