Foto: agrarfoto.com

Ab 16. April Entschädigung abholen

Im Rahmen der umfangreichen Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung wurde auch ein Härtefallfonds eingerichtet. Als erste Maßnahme wurde, wie berichtet, die Möglichkeit einer Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Am 16. April startet Phase 2: Betroffene Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für insgesamt drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit aus diesem Fonds bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung, teilt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit.

Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die heimische Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf Mittel des Härtefallfonds zugreifen. Phase 1 umfasst eine Soforthilfe in Höhe bis zu 1.000 Euro. Ein Antrag kann noch morgen auf der Webseite der Agrarmarkt Austria (www.eama.at) gestellt werden.

Am 16. April wird Phase 1 von Phase 2 abgelöst: Hier werden Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Mio. Euro unterstützt. Mehrfachversicherungen sind zulässig.

Folgende Betriebszweige werden unterstützt: Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen (hinsichtlich Fremdarbeitskosten), weiters landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, aber auch Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) sowie Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Unterstützung ist, dass gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% oder ein mindestens 50%iger Preisverlust aufgrund der Qualitätsminderung bei Sägerundholz oder eine Kostenerhöhung von mindestens 50% bei Fremdarbeitskräften vorliegt. Für Jungunternehmer (seit 1. Jänner 2020) gilt das Kriterium, dass in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% vorliegt.

Die Förderung ist gedeckelt und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat. Für drei Monate stehen somit insgesamt bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung. Die Unterstützung beträgt 80% der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Zur Berechnung der Einkünfte wird je nach Betriebszweig auf die Umsätze, die Fremdarbeitskosten oder den Preisverlust abgestellt. Bei Berechnung auf Basis des Umsatzes werden je nach Betriebsart pauschale Prozentsätze für nicht angefallene Kosten gegengerechnet. Nebeneinkünfte aus nicht land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten werden ebenso gegengerechnet. Der Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Betrieb gilt für Phase 1 und Phase 2 zusammen, die Förderungen sind steuerfrei.

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab Donnerstag, 16. April, auf www.eama.at gestellt werden. Fragen zur Abwicklung beantworten die Mitarbeiter der AMA unter le-projekte@ama.gv.at und über die Hotline 050 3151 99. Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter www.bmlrt.gv.at sowie unter www.lko.at verfügbar.