Sonderbericht 06 des EU-Rechnungshofes verfügbar
Obwohl es ein Regelwerk zur Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten bei der Verwendung von EU-Geldern gibt, bestehen Lücken in Bezug auf die Förderung von Transparenz und die Erkennung von Risikosituationen. Zu diesem Fazit gelangt ein neuer Bericht des Europäischen Rechnungshofs, in dem es insbesondere um die Frage geht, wie das Problem in den beiden größten Ausgabenbereichen der EU – Landwirtschaft und regionaler Zusammenhalt („Kohäsion“) – angegangen wird.
„Vor dem Hintergrund der überarbeiteten Rechtsvorschriften und jüngster Vorkommnisse wollten wir überprüfen, ob die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten in angemessener Weise gegen Interessenkonflikte in der gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik vorgegangen sind“, so Pietro Russo, das für die Prüfung zuständige Mitglied des EU-Rechnungshofs. „Wir haben festgestellt, dass Anstrengungen unternommen wurden, um das Problem anzugehen, aber nach wie vor Lücken bestehen. Die Meldung von Fällen sollte verbessert werden, um einen klaren Überblick über die von Interessenkonflikten betroffenen Beträge zu erhalten.“
Öffentliche Quellen (wie Links zu nationalen und regionalen Websites, auf denen die Empfänger von EU-Mitteln für Landwirtschaft und Kohäsion aufgeführt sind, oder die Online-Plattform „Kohesio“ der Kommission) enthielten derzeit keine Informationen über die eigentlichen Endbegünstigten hinter den juristischen Personen, was die öffentliche Kontrolle einschränke. Im neuen Programmplanungszeitraum (2021–2027) werde die Angabe dieser Informationen in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der EU-Länder für den Kohäsionsbereich verpflichtend sein. Wer in der Landwirtschaft EU-Mittel erhalte, müsse ab 2023 Angaben dazu machen, welchen Gruppen von Unternehmen er angehört.
Außerdem weisen die Prüfer darauf hin, dass es keine öffentlich zugänglichen Informationen über das Ausmaß von Interessenkonflikten im Bereich der geteilten Verwaltung der EU-Ausgaben gibt, ebenso wenig wie Indikatoren zur Häufigkeit. Auch würden nicht alle Unregelmäßigkeiten gemeldet, z. B. wenn es um weniger als 10 000 Euro gehe oder die Unregelmäßigkeiten auf nationaler Ebene aufgedeckt und berichtigt würden, noch bevor bei der Kommission Mittel angefordert werden.
Der Sonderbericht 06/2023 „Interessenkonflikte bei den Kohäsions- und Agrarausgaben der EU: Ein Rahmen ist vorhanden, aber Transparenz und Aufdeckung sind lückenhaft“ ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.