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„Schweiz ohne synthetische Pestizide“ gescheitert

Die eidgenössische Bundesregierung hat sich gestern gegen die Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ ausgesprochen. „Die Initiative nimmt zwar Anliegen auf, die bereits heute mit den agrarpolitischen Maßnahmen angestrebt werden. Sie würde jedoch den Handlungsspielraum der Schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft zu stark einschränken“, stellt die Regierung fest. Sie hatte bereits im Juni beschlossen, mit einem Maßnahmenpaket im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 die Risiken von Pestiziden in der Landwirtschaft zu verkleinern, ohne die Produktion zu stark einzuschränken.

Die Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ wurde am 25. Mai 2018 mit 121.307 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, dass der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln in der landwirtschaftlichen Produktion und in der Boden- und Landschaftspflege verboten wird. Zudem soll die Einfuhr von Lebensmitteln zu gewerblichen Zwecken, die synthetische Pestizide enthalten oder mit Hilfe solcher hergestellt wurden, untersagt werden.

Bei einer Annahme dieser Initiative würden zwar weniger synthetische Stoffe aus der Landwirtschaft in Ökosysteme gelangen. Gleichzeitig würde aber die Land- und Ernährungswirtschaft mit gravierenden Einschränkungen konfrontiert und die heutige Qualität von Lebensmitteln wäre in Frage gestellt, warnt die Regierung. Die Gewährleistung der Sicherheit und Hygiene entlang der Lebensmittelkette würde ohne Einsatz synthetischer Präparate, zu denen auch Reinigungs- und Desinfektionsmittel (Biozide) gehören, erschwert. Der Einsatz von Bioziden ist entscheidend, damit Hygiene- und Sicherheitsanforderungen in der Produktion von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln eingehalten werden können.

Die Inlandsproduktion würde zudem aufgrund von tieferen Erträgen, Lagerverlusten bei Rohstoffen und verarbeiteten Produkten sinken, wird betont. Das Angebot und die Vielfalt an Lebensmitteln würde wesentlich sinken, da der Anbau von bestimmten Kulturen mit den verfügbaren Methoden in der Schweiz nur begrenzt oder nicht mehr möglich wäre. Die Wahlfreiheit für Konsumenten wäre dadurch stark eingeschränkt. Dem entsprechend müsste mit einem höheren Einkaufstourismus gerechnet werden, da auch viele Lebensmittel zu kommerziellen Zwecken nicht mehr importiert werden könnten. Zudem würde das Importverbot teilweise im Widerspruch zum WTO-Recht und zu den Freihandelsabkommen der Schweiz stehen, stellt die Bundesregierung fest.