Schärfere Auflagen für Tiertransporte
Generell sei „bei innerunions-grenzüberschreitendend Lebendtiertransporten von Behördenseite dafür Sorge zu tragen, dass eine prioritäre Abfertigung an den Grenzen erfolgt“, heißt es in dem Erlass. Die Amtstierärzte werden angewiesen, im Rahmen der sogenannten Plausibilitätsprüfung Tiertransporte nur abzufertigen, wenn ein rascher Transport gewährleistet werden kann, hierfür sind längere Wartezeiten an den Grenzübergängen zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen sich die Transporteure verpflichten, nach dem Transport einen Foto- oder Videobeweis zu erbringen, der die Situationen beim Grenzübertritt und beim Entladen der Tiere dokumentiert. Mit dieser Auflage wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Tierschutzstandards eingehalten werden. Der Erlass steht auf www.aiz.info als Download zur Verfügung.
Laut ZAR-Obmann Stefan Lindner werden alle Transporte von österreichischen Zuchtrindern mit großem Augenmerk auf die Gesundheit der Tiere umgesetzt: „Zuchtrinder müssen gesund und in bestem Zustand am Zielbetrieb ankommen, da die neuen Besitzer mit unserer Genetik ihre betrieblichen Existenzen absichern und aufbauen möchten. Die heimische Rinderzucht leistet damit tagtäglich eine Art Entwicklungshilfe“, so der Obmann. Österreich habe ohnehin deutlich strengere Vorschriften für Tiertransporte als viele EU-Staaten.
„Wir als ZAR möchten den bereits eingeschlagenen erfolgreichen Weg mit der Ausarbeitung eines transparenten Qualitätssicherungssystems für den Zuchtrindertransport mit einer lückenlosen Kontrolle von der Abfahrt bis hin zur Ankunft konsequent fortsetzen, um weg von einer emotionalen und hin zu einer faktenbasierten Diskussion zu kommen. Eine Arbeitsgruppe zur Konzeptionierung wird gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium, dem Sozialministerium und Vertretern der Branche eingerichtet“, informiert Lindner.