Foto: BMLRT, Paul Gruber

Regierung arbeitet Entlastungsprogramm ab

 

Im Jahr 2018 sank in Österreich das bäuerliche Einkommen um 10 Prozent. Nach der vorliegenden zweiten Vorausschätzung im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) der Statistik Austria ist für 2019 mit einer minimalen Erhöhung der Einkommen der bäuerlichen Betriebe von 2,2 Prozent zu rechnen.

Der Produktionswert liegt mit rund 7,6 Mrd. Euro um 2,5 Prozent über dem Niveau von 2018. Diese positive Entwicklung spiegelt sich jedoch nicht unmittelbar in allen bäuerlichen Einkommen wider. Um die bäuerlichen Betriebe zu entlasten, hat die Bundesregierung daher ein Entlastungspaket von bis zu 120 Millionen Euro geschnürt, welches bereits Schritt für Schritt umgesetzt wird.

„Landwirtschaftliche Betriebe gehen derzeit durch schwierige Zeiten. Bereits ab 2021 entlasten wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe spürbar. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig rasch wirksame Maßnahmen sind“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger abschließend. Die Maßnahmen im Detail:

  1. Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13% auf 10% beim fiktiven Ausgedinge. Hier wird mit Entlastungen von rund 9 Millionen Euro gerechnet.
  2. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme. Diese Maßnahme bringt Entlastungen von 5 bis 10 Millionen Euro.
  3. Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage. Dafür sind insgesamt 8,2 Millionen Euro vorgesehen.
  4. Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Auf diesem Weg können Entlastungen von rund 5 Millionen Euro erreicht werden.
  5. Anhebung der Umsatzgrenze für die buchführungspflichtigen Betriebe. Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige Umsatzgrenze (aller Unternehmen) von 550.000 auf 700.000 (davor nur Landwirtschaft bei 550.000) angehoben.