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ÖVP, FPÖ und Neos beschließen CETA

Die Ratifizierung des zwischen der EU und Kanada abgeschlossenen Freihandelsabkommens CETA durch Österreich ist auf Schiene. Bei der entscheidenden Abstimmung im Nationalrat votierten ÖVP, FPÖ und die NEOS für den Vertrag. Österreich könnte damit das 12. EU-Land werden, das den Weg für das Abkommen endgültig ebnet. Zuvor braucht es allerdings noch grünes Licht vom Bundesrat, er wird voraussichtlich am 28. Juni über CETA beraten. Die Bundesregierung hat dem Abkommen, wie berichtet, bereits am 16. Mai im Ministerrat zugestimmt.

CETA ist das erste umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit einem Industriestaat und soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Union und Kanada auf eine neue vertragliche Grundlage stellen und dafür einen umfassenden Rahmen bilden. In diesem Sinn enthält es unter anderem Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, handelspolitische Schutzmaßnahmen, die Abschaffung technischer Handelshemmnisse, gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Zoll- und Handelserleichterungen, Investitionen, Subventionen, grenzüberschreitende Dienstleistungen, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, interne Regulierung, Finanzdienstleistungen, öffentliche Beschaffungen, geistiges Eigentum, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie Transparenz und Streitbeilegung. Letztere ist in einem eigenen Abschnitt normiert, der detaillierte Regelungen über Konsultations- und Mediationsverfahren eite Teile von CETA sind bereits am 21. September vorläufig in Kraft getreten. Das betrifft etwa den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Dadurch sind gemäß den Erläuterungen bereits 98% aller Zolltariflinien abgeschafft. Insgesamt werden beide Seiten nach vollständiger Umsetzung die Zölle für mehr als 99% aller Zolltarifpositionen beseitigen (100% bei Industriewaren, 95% bei Agrarprodukten). Bei sensiblen Agrarprodukten wurden allerdings Marktzugangsquoten für Kanada vereinbart.

Grundsätzlich ist CETA ein sogenanntes gemischtes Abkommen, da es Kompetenzen sowohl der Europäischen Union, als auch der Mitgliedstaaten berührt. Daher bedarf es für ein endgültiges Inkrafttreten auch der Genehmigung durch sämtliche EU-Länder. Insbesondere die im Abkommen enthaltenen Sonderklagsrechte für Investoren werden erst nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in allen 28 EU-Staaten wirksam.