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Ökostromnovelle passiert Ministerrat

Der Ministerrat hat am Dienstag die kleine Ökostromnovelle beschlossen, die unter anderem Ausstiegshilfen für unrentable Biogasanlagen, eine Fristerstreckung für Windkraftanträge von drei auf vier Jahre, Erleichterungen für Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und einen Bürokratieabbau für Wind- und PV-Anlagen bringt. Auch das KWK-Gesetz wird novelliert. Damit soll das bestehende System optimiert und bessere Rahmenbedingungen für Wind, Wasserkraft und Photovoltaik geschaffen werden. Konkret geht es um Effizienzsteigerung, Bürokratieabbau und die Senkung der Ausgleichsenergie-Kosten. Zudem werden rasche wirksame Lösungen im städtischen (PV in Wohnbauten) und ländlichen Raum (Biogas, Kleinwasserkraft) geschaffen.

So werden für hocheffiziente Biogasanlagen der zweiten Generation mit höherem Wirkungsgrad und Wärmeabnehmern neue siebenjährige Nachfolgetarife erlassen, wofür ein jährliches Budget von 5 Mio. Euro vorgesehen ist, begrenzt bis 2021. Für unrentable Biogasanlagen dagegen wird eine Stranded-cost-Lösung angestrebt, um ihnen einen geordneten Ausstieg aus dem System zu ermöglichen. Geregelt werden soll das in einem eigenen Biogas-Technologieabfindungsgesetz, das vor Inkrafttreten jedoch noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Die Kosten sollen mit der laufenden Tarifförderung gegenfinanziert werden, pro Anlage ist die Prämie also mit der jeweiligen Restlaufzeit der Tarifverträge gedeckelt. Die Kosten der Biogas-Lösung hängen auch von der Zahl der Anträge ab und sind noch nicht abzuschätzen, berichtet die APA.

Ein Maßnahmenpaket für eine „smarte Einspeisung“ soll die Netzbelastung und die Ausgleichsenergie-Kosten verringern. So erhält die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) die Möglichkeit, für Wind-, PV- und Wasserkraft-Anlagen ab 500 kW die Installierung einer „Smart-Regelbox“ vorzuschreiben, damit etwa Strom nur dann ins Netz kommt, wenn er gebraucht wird. Zudem erhält die OeMAG die Möglichkeit des Zukaufs von Ausgleichsenergie, was die Ausgleichsenergie-Kosten senken soll.

Weiters soll das bestehende KWK-Punkte-Gesetz (KPG) zu einem beihilferechtlich genehmigungsfähigen Fördermechanismus für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen umgestaltet werden, heißt es. Ein entsprechender Vorschlag wird zur Prä-Notifikation nach Brüssel übermittelt – und nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission muss das KPG noch in den Ministerrat. Vorgesehen sind 23 Mio. Euro zusätzliche Förderungen für die Fernwärme (gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz), 5 Mio. Euro KMU-Förderungen im Bereich der Energieeffizienz und 5 Mio. Euro zur Energieforschung. Dafür werden Mittel verwendet, die derzeit die E-Control als Sondervermögen treuhändig verwaltet, es ist also kein frisches Geld nötig.

Zum Bürokratieabbau beihelfen soll, dass für PV- und Windkraft-Anlagen künftig ein Antrag bei der Förderstelle (OeMAG) ausreicht und die Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann nur noch bei Biomasse und Biogas nötig ist. Ferner wird die gemeinsame Nutzung von PV-Erzeugungsanlagen in Mehrfamilienhäusern ermöglicht, um den Eigenverbrauch zu erleichtern. Für die Einspeisung von Kleinst-Anlagen unter 800 Watt pro Haushalt (meist PV) erfolgt überhaupt eine volle Freigabe, es ist damit kein zusätzlicher Zählpunkt nötig.

Bei Kleinwasserkraft wird das Kontingent von bisher 1,5 Mio. auf 2,5 Mio. Euro erhöht – dies soll aufkommensneutral durch Umschichtung aus dem sogenannten „Resttopf“ erfolgen, der sich von 13 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 12 Mio. Euro in den Folgejahren reduziert.