Neue Förderaktion für Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft
Der Klima- und Energiefonds startete vergangene Woche in Kooperation mit dem Umweltministerium eine neue Förderaktion: Unterstützt werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft von 5 kWpeak bis inklusive 50 kWpeak. Dafür steht ein Gesamtbudget von 5,95 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderaktion läuft bis 15. November 2017.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak und für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak, jedoch maximal 40% der förderungswürdigen Kosten. Sofern Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden, ist auch die Errichtung auf Freiflächen möglich.
„Die Förderaktion ist eine weitere wichtige Weichenstellung für die Energiewende in der Land- und Forstwirtschaft. Solche gezielten Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien sind für Österreich unverzichtbar, um die in Paris vereinbarten Klimaschutz-Ziele zu erreichen“, stellte Umweltminister Andrä Rupprechter fest.
„Um massive Schäden durch die Klimaveränderung zu vermeiden, ist der Ausstieg aus fossilen Energieträgern alternativlos. Die Zeit drängt. Umso wichtiger ist es, dass wir finanzielle Anreize für ein nachhaltiges und zukunftstaugliches Energiesystem setzen“, unterstrich Ingmar Höbarth, der Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds.
Die Einreichung ist ausschließlich online auf der Seite www.pv-lw.klimafonds.gv.at möglich. Dort sind auch alle relevanten Informationen zur Förderaktion abrufbar. Interessenten sollten vor Beginn der Einreichung eine technische Beschreibung oder ein aussagekräftiges Angebot sowie die Zählpunktnummer vorbereiten. In einem ersten Schritt müssen diese Unterlagen hochgeladen und der Förderantrag elektronisch gestellt werden. Nach Vorliegen des vollständigen Antrages werden die Inhalte in einem zweiten Schritt von den Mitarbeitern der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) geprüft und nach positiver Beurteilung vom Präsidium des Klima- und Energiefonds bei ausreichenden Budgetmitteln genehmigt. Nach Projektdurchführung und Bezahlung der Leistungen können zuletzt die Abrechnungsunterlagen erstellt sowie an die KPC übermittelt werden. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden diese von den Mitarbeitern der KPC geprüft und die Förderung zur Auszahlung gebracht.