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Natura 2000-Vertragsverletzungsverfahren eingestellt

Obwohl Österreich bereits zahlreiche Natura 2000-Gebiete ausgewiesen und zusätzlich erhebliche Flächen unter Naturschutz gestellt hat, forderten NGOs 2012 die Nachnominierung von mehr als 200.000 ha an solchen Gebieten alleine in Oberösterreich. Aufgrund des Forderungskatalogs der NGOs, der sogenannten Schattenliste, leitete die EU-Kommission daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Nominierung von Natura 2000-Gebieten gegen Österreich ein. Ein solches Verfahren kann die Zahlung von empfindlichen Bußgeldern nach sich ziehen. „Das Vertragsverletzungsverfahren wurde nun endlich eingestellt. Der in Oberösterreich gelebte Vertragsnaturschutz bezieht weiterhin Grundeigentümer, Berechtigte und Behörden partnerschaftlich ein“, stellte LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger fest.

Viele oberösterreichische Land- und Forstwirte sowie Grundbesitzer hätten 2012 die Welt nicht mehr verstanden. Dafür, dass sie umwelt- und naturschonend gearbeitet haben, sollten ihre Flächen unter Naturschutz gestellt und sie mit Auflagen belastet werden. „Die Landwirtschaftskammer hat sich gegen rechtlich nicht erforderliche Nominierungen gewehrt und eine sachlich korrekte Vorgangsweise eingefordert“, erklärte Langer-Weninger. Eine Gebietsausweisung allein mit der Begründung, dass hier möglicherweise etwas Schützenswertes vorhanden sein könnte, wurde folglich von der bäuerlichen Interessenvertretung abgelehnt.

Unter Verweis auf die Grund- und Menschenrechte wurde eingefordert, dass Gebiete nur dann ausgewiesen werden dürfen, wenn diese im Sinne des EU-Rechts nachweislich schützenswert sind und der Schutz auch Sinn macht. „So haben wir uns massiv dagegen gewehrt, das ganze Obere Mühlviertel als Natura 2000-Luchskorridor auszuweisen, weil dort der Luchs durchziehen könnte. Dadurch und durch die bemühte sowie korrekte Vorgangsweise der OÖ Naturschutzabteilung ist es gelungen, die nachnominierte Fläche auf rund 10% des ursprünglich geforderten Areals zu vermindern“, erläuterte die LK-Präsidentin.

Die konkrete Umsetzung von Natura 2000 in den einzelnen nominierten Gebieten sei für die betroffenen Landwirte und die Naturschutzabteilung eine Herausforderung, die nur partnerschaftlich und auf Basis von Vertragsnaturschutz sinnvoll gelöst werden könne. Regionale und lokale Boden- und Klimaverhältnisse seien dabei in Zukunft ebenso verstärkt zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse jener Menschen, die die Arbeit machen und davon leben müssen. Sogenannte „Verbesserungsmaßnahmen“ müssten jedenfalls praktikabel sein.

„Das oberösterreichische Modell der Zusammenarbeit von Grundeigentümern, Berechtigten und Behörden bei der Umsetzung von Natura 2000 über Fachausschüsse und Vertragsnaturschutz usw. wurde von den Experten der EU-Kommission als vorbildhaft bezeichnet. Dieses Modell der Zusammenarbeit muss auch in Zukunft konsequent weitergeführt werden und den Grundeigentümern sind Nachteile abzugelten. So kann Naturschutz partnerschaftlich gelebt werden“, unterstrich Langer-Weninger.