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Nationale Kennzeichnung durch Urteil unter Druck

Wie agrarheute.com berichtet, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der französischen Molkereigruppe Lactalis in seiner Klage gegen den französischen Staat Recht gegeben. Ein Dekret der Regierung in Paris hatte 2017 die Pflicht eingeführt auf Milch und Milchprodukten das Ursprungsland anzugeben. Statt dem Land darf auch die Angabe „Ursprung: EU“ oder „Ursprung: Nicht EU“ angegeben werden. Erzeugernisse, die importiert werden, sind von der Regelung ausgenommen.

Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass die nationale Kennzeichnung nur zulässig ist, wenn zwischen bestimmten Qualitäten und dem Ursprung eines Produktes eines nachweisliche Verbindung besteht und wenn die Mehrheit der Verbraucher der Information eine nachweisliche Bedeutung beimessen. Nur wenn beide Bedingungen nacheinander geprüft wurden und erfüllt sind, darf die Ursprungsangabe vorgeschrieben werden. Es reicht nicht sich allein auf subjektive Kriterien zu stützen. Auch genügt es nicht, auf die leichte Verderblichkeit und eingeschränkte Transportfähigkeit hinzuweisen.

Nach Ansicht des deutschen Milchindustrieverbandes muss die französische Regierung nun ihr nationales Dekret aufheben. „Die Rechtfertigung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung allein mit dem Wunsch der französischen Verbraucher, die Herkunft des Lebensmittels zu wissen, ist nach diesem Urteil ausgeschlossen“, sagte der Jurist des MIV Dr. Jörg Rieke.

Mittlerweile haben neben Frankreich sieben weitere Mitgliedsstaaten, darunter Italien, Spanien und Portugal verpflichtende nationale Ursprungsangaben eingeführt. Die deutsche Landwirtschaftsministerin Klöckner hatte in der Sitzung der Agrarminister der deutschen Bundesländer vor einem überbordenden Konsumnationalismus gewarnt. Der Urteilsspruch aus Luxemburg setzt diesen Entwicklungen nun Grenzen.