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Musikvereine und Feuerwehren sind gemeinnützig

 

Viele gemeinnützige Vereine stehen durch die Coronakrise vor wirtschaftlichen Problemen. Darum stellt das Finanzministerium einen Unterstützungsfonds für „Non profit Organisationen“ (NPO) in der Höhe von 700 Mio. Euro bereit. Verwaltet wird der Fonds von Werner Koglers Ministerium. Die Verordnung wurde unter Beteiligung des Landwirtschaftsministeriums erarbeitet. Anspruchsberechtigt sind unter anderem auch Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände, Sportvereine, Musikvereine, Chöre, die Landjugend und Kulturvereine.

 

Ist die Summe der förderbaren Kosten höher als 3.000 Euro, erhält die Organisation höchstens den Einnahmenausfall. Zur Berechnung werden die Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020 mit denen des Jahres 2019 verglichen. Waren die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig, können Einnahmen der Quartale 2018 hinzukommen. Die Förderung ist mit max. 2,4 Mio. Euro je Förderungswerber begrenzt.

Die Unterstützung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Nähere Infos, eine Hotline-Nummer wie auch Fragen und Antworten stehen auf www.npo-fonds.at . Anträge werden ab 8. Juli bis Ende des Jahres 2020 entgegen genommen.