Mehr Demokratie bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel und GVO werden in der EU häufig ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zugelassen, da ohne qualifizierte Mehrheit im Ausschuss für oder gegen den Vorschlag die EU-Kommission die Genehmigung vornehmen muss. „Es ist nicht in Ordnung, dass die EU-Mitgliedsländer, die sich etwa nicht einig über die Zulassung von Glyphosat sind, die EU-Kommission zu einer Entscheidung zwingen“, beklagt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und möchte die EU-Mitgliedstaaten künftig mehr in die Pflicht nehmen.
Demnach diskutiert die EU-Kommission zum Beispiel darüber, die Enthaltungen nicht zu zählen. Dann wäre die qualifizierte Mehrheit leichter zu erreichen. Eine andere Neuerung wäre, in der Berufung die Minister und nicht die nationalen Experten mit dem Vorschlag zu befassen. Ein radikaler Schritt wäre es, einfach die qualifizierte Zustimmung im Ausschuss zu verlangen und andernfalls den Vorschlag zu kippen. Am 14. Februar will die EU-Kommission ihren Entwurf zur Änderung der Komitologieregeln vorlegen, der mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verhandelt werden muss.