LK-NÖ drängt auf Ausnahmen bei Bioweide
Der Präsident der LK Niederösterreich, Schmuckenschlager, ersucht Bundesminister Anschober, für die von der Umsetzung der EU-Biorichtlinie betroffenen Betriebe praktikable Lösungen zu schaffen.
Es ist bekannt, dass die Europäische Kommission 2017 in Österreich ein Audit über die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bioverordnung durchgeführt hat. Kritisiert wurden dabei vor allem Ausnahmeregelungen und die nicht konforme nationale Durchführung der EU-Bioverordnung. Dies betrifft insbesondere Ausnahmen hinsichtlich der Weideverpflichtung von Raufutterverzehrern. Das damalige Bundesministerium für Gesundheit hat im November 2019 bekannt gegeben, dass ab 2020 alle Betriebe für Raufutterverzehrer Weidemaßnahmen umsetzen müssen. Einer Reihe von Höfen ist dies aufgrund äußerer Umstände, wie etwa keine oder kaum Weideflächen in Hofnähe, keine zusammenhängende Fläche, die eine sinnvolle Beweidung zulässt, stark frequentierte Straßen oder Bahnübergänge, nicht möglich.
Die Landwirtschaftskammern haben dies dem zuständigen Bundesministerium auch sehr intensiv kommuniziert und darauf gepocht, in begründeten Fällen Ausnahmen auch in Zukunft zuzulassen. Trotzdem konnte bis heute keine Ausnahme für solche Fälle mit den zuständigen Stellen der EU-Kommission akkordiert werden.
Schmuckenschlager appelliert an den nun zuständigen Bundesminister Anschober mit der EU-Kommission solche begründeten Ausnahmen von der „Weideverpflichtung“ zu vereinbaren und für die Betriebe, welche unter meist enormem Aufwand auf Weidehaltung umstellen, praktikable Umsetzungszeiträume zu schaffen. „Gelingt dies nicht, fürchten wir einen massiven Ausstieg von Betrieben aus der biologischen Wirtschaftsweise“, so der LK NÖ-Präsident. Das im Regierungsprogramm vereinbarte Ziel der „Stärkung des Biolandbaus“ wäre damit wohl nicht mehr erreichbar.