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Klage nach tödlichem Kuhangriff

Nach dem tragischen Unfalltod einer deutschen Urlauberin im Pinnistal im Sommer 2014 steht nun eine zivilrechtliche Klage der Hinterbliebenen im Raum. Dabei ist neben dem Landwirt auch der Liftbetreiber ins Verfahren involviert. „Sollte dieser Klage stattgegeben werden, wird das Konsequenzen für Tourismus und Landwirtschaft nach sich ziehen“, ist Tirols Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger überzeugt. „Trotz aller Tragik angesichts dieses Unfalls kann es nicht sein, dass nun der Kuhhalter zur Verantwortung gezogen wird. Zumal mittels Warnschildern auf die Mutterkuhherde hingewiesen wurde.“ Für Hechenberger ist auch die Kritik einer fehlenden Einzäunung nicht gerechtfertigt: „Alle Wege abzuzäunen ist schlicht unmöglich. Daher appelliere ich an die Eigenverantwortung der Wanderer – gerade in Begleitung von Hunden – Mutterkuhherden großräumig zu umgehen.“ Ziel müsse es sein, ein Nebeneinander von Wanderern und Almwirtschaft auch in Zukunft zu ermöglichen.

Jedes Jahr erwandern Millionen Touristen die Tiroler Berg- und Almlandschaft. Dabei kommt es zwangsläufig zu Kontakten mit dem Weidevieh. Dass diese nicht immer glimpflich enden, liegt häufig am Fehlverhalten des Menschen. „Landwirtschaft und Tourismus haben nach dem tragischen Unfall im Sommer 2014 rasch gehandelt und in mehreren Sprachen eine Informationsbroschüre („Eine Alm ist kein Streichelzoo“) gestaltet. Diese wird jedes Jahr allen interessierten Tourismusverbänden, Seilbahnbetrieben usw. zur Verfügung gestellt und informiert anschaulich über die wichtigsten Verhaltensgrundregeln im Weidegebiet“, erklärt der LK-Präsident.