Kärnten schärft Wolfsverordnung nach
Das Konzept der Verordnung bleibe gleich, denn sie funktioniere, betonte Gruber, der nicht nur an den ersten Abschuss gemäß Wolfsverordnung, sondern auch an „zigfach“ gesetzte Vergrämungsschritte erinnerte, für die in den Jahren davor eigene Genehmigungen notwendig waren. Diese Vergrämung wird nun breiter möglich und auch Schadzahlen bei Tierrissen werden angepasst.
So dürfen Vergrämungsschritte durch optische und akustische Signale ab sofort durch jedermann gesetzt werden. „Wir wollen der Bevölkerung die Möglichkeit geben, noch rascher zu reagieren und deshalb diese Änderung“, betonte Gruber. Sichtungen und Vergrämungen sind nun einheitlich über die Website der Kärntner Jägerschaft zu melden. Weiters kommt es zu mehreren Anpassungen bei den Risszahlen, die für die Einstufung als Schadwolf notwendig sind. Sie wird ab sofort auf jede Tierart einzeln abgestellt und die jeweils durchschnittliche Herdengröße herangezogen. Auch die Zahl der gerissenen Nutztiere, ab der ein Wolf als Schadwolf gilt und damit zum Abschuss freigegeben werden kann, wird gesenkt.
Zusätzlich nimmt die neue Verordnung auch Rücksicht auf Ereignisse, als 30 Tiere auf einer geschützten Heimweide getötet wurden. „In einem solchen Fall kann der Wolf nun sofort vom Rissbegutachter als Risikowolf eingestuft werden, der dann zu erlegen ist“, stellte Gruber klar. Bisher musste ein Wolf mehrmals auffällig werden, damit er offiziell als Risikowolf galt. Bei solchen Ausnahmefällen gilt ein Wolf nun auch dann als Risikowolf, wenn er erstmalig Nutztiere tötet, die sachgerecht geschützt waren.
„Mit diesen Nachschärfungen wird der rechtliche Spielraum, den wir haben, maximal ausgenutzt. Mehr ist auf Kärntner Ebene nicht machbar. Alles Weitere muss jetzt auf EU-Ebene passieren“, betonte Gruber. Von eben dort gibt es nun zumindest einen Hoffnungsschimmer, wie Gruber hervorhob, denn Kommissionspräsidentin Von der Leyen habe angekündigt, dass die Wolfs-Situation in der EU neu untersucht und bewertet werden solle.