Hilfsfonds für gefährdete Betriebe wird vorbereitet
Der Wegfall der Absatzmärkte im Bereich Gastronomie und Tourismus ist für viele Betriebe existenzbedrohend. Wegen der Grenzschließungen fehlen ausländische Arbeitskräfte. Davon ist die gesamte Lebensmittelproduktionskette betroffen.
Daher ist es wichtig, dass für Familienbetriebe ein Sicherheitsnetz zur Verfügung steht. Bäuerliche Familienbetriebe werden im Notfall Unterstützung vom Härtefallfonds erhalten. Dieser Fonds wird mit bis zu 1 Milliarde Euro dotiert werden.
Alle Land- und Forstbetriebe sind vom Härtefallfonds umfasst, natürlich nur, wenn sie einen Härtefall nachweisen können. Die genaue Richtlinie dazu ist in Erarbeitung. Diese definiert dann einen Härtefall, Begünstigte und die Abwicklung. Für die Unternehmen ist die Richtlinie ebenfalls in Ausarbeitung.
Die Abwicklung selbst erfolgt über die Wirtschaftskammern bzw. die Landwirtschaftskammern. Die Richtlinie wird gerade zwischen dem Vizekanzler, dem Landwirtschaftsministerium und dem Finanzministerium erarbeitet. Kontakt- und Informationsstellen für die Betriebe zur Einreichung von Förderanträgen werden bald genannt.
Ministerin Köstinger betont, dass „der Härtefallfonds ein Sicherheitsnetz für kleinst, kleine und mittlere Unternehmen aber auch für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist. Damit können wir bäuerlichen Familienbetrieben, die von der Krise am härtesten getroffen werden, schnell und unbürokratisch helfen!“