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GLOBAL 2000 präsentiert Pestizid-Gutachten

Österreich sei gesetzlich verpflichtet, Pestizide, die die Ewigkeits-Chemikalie TFA (Trifluoracetat) in die Umwelt und ins Grundwasser freisetzen, vom Markt zu nehmen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das der Europarechtler Dr. Peter Hilpold von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck im Auftrag der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 erstellt hat.

“Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pflanzenschutzmittel nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden“, erklärt der Europarechtler Hilpold: “Wenn sich herausstellt, dass ein Abbauprodukt eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels das Grundwasser belastet, und wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zudem unannehmbare toxikologische Eigenschaften hat, dann erfüllt das betreffende Pflanzenschutzmittel nicht mehr die Anforderungen für eine Zulassung. In diesem Fall ist die Zulassung aufzuheben oder so zu ändern, dass eine Kontamination des Grundwassers ausgeschlossen ist.“

“Das von uns beauftragte Rechtsgutachten lässt keinen Zweifel: Pestizide, die so wie PFAS-Pestizide das Grund- und Trinkwasser mit einem vermutlich fortpflanzungsschädigenden Abbauprodukt kontaminieren, dürfen nicht länger verkauft werden”, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000 mit Blick auf das Gutachten: „Es ist höchste Zeit zu handeln. Die Kontamination des Grund- und Trinkwassers mit TFA ist in Qualität und Quantität beispiellos und hat den Grenzwert für toxikologisch relevante Pestizidmetaboliten in nahezu allen Wasserkörpern bereits um ein Vielfaches überschritten.“

Von den in Österreich zugelassenen 1.612 Mitteln enthalten 189 einen oder mehrere PFAS-Wirkstoffe, die TFA freisetzen können. Somit würden 12 % der derzeit in Österreich zugelassenen Pestizid-Produkte die gesetzlichen Anforderungen an eine Zulassung verfehlen.

GLOBAL 2000 fordert von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, sämtliche Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die die Ewigkeits-Chemikalie TFA freisetzen können, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.