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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020: Zankapfel „grüne Architektur“

Die „neue grüne Architektur“ sorgte für Kontroversen im EU-Agrarministerrat in dieser Woche in Luxemburg. Deutschland und Frankreich forderten höhere Umweltanforderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten verweigerten dies aber. „Höhere Ambitionen für die Umwelt und das Klima sind nicht verhandelbar“, stellte EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Rat klar. Er äußerte Bedenken über die Richtung, die die Reformdebatte unter den Ministern genommen hat. Vor allem besteht Hogan darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten Öko-Regelungen (Eco-Schemes) anbieten müssen. Das sei ein zentrales Element der „neuen grünen Architektur“, das vom Ministerrat nicht abgeschwächt werden dürfe. Die rumänische EU-Ratspräsidentschaft schlägt in ihrem Fortschrittsbericht dagegen nur freiwillige Öko-Regelungen vor und geht damit auf die Forderungen zahlreicher ost- und südeuropäischer EU-Mitgliedstaaten ein.

Besonders deutlich wurde der ungarische Landwirtschaftsminister Istvan Nagy. Er wolle in seinem Land die alten Anforderungen des Greenings fortsetzen und diese nicht durch neue Öko-Reglungen austauschen. Andere EU-Mitgliedstaaten halten das heutige Greening für unzureichend und fordern wie die EU-Kommission eine ambitioniertere Umweltpolitik. „An der ökologischen Umgestaltung des Agrarsektors führt kein Weg vorbei“, betonte der französische Landwirtschaftsminister Didier Guillaume. Die französischen Landwirte würden auch in diese Richtung mitgehen, erklärte Guillaume. Ein „Umwelt-Dumping“ müsse vermieden werden, warnte die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Die Verhandlungen um die Reform der GAP haben nach Ansicht von Klöckner noch nicht die richtige Richtung gefunden. Neue Öko-Regelungen sollten die EU-Mitgliedstaaten den Landwirten verpflichtend anbieten, und zudem sollen die neuen Umweltanforderungen in der 1. Säule der GAP mit einem Mindestbudget ausgestattet werden. Außerdem solle Landwirten ein Mindestanteil an Fläche für die Förderung der Artenvielfalt vorgeschrieben werden.

Eine weitere Kontoverse zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind die gekoppelten Direktzahlungen. Die Rumänen halten in ihrem Fortschrittsbericht eine Obergrenze von 13% für die an die Produktion gebundenen Prämien fest, zusätzlich 2% für Eiweißpflanzen. Ungarn, Polen und der Slowakischen Republik reicht das immer noch nicht. Sie möchten noch größeren Einfluss auf die Erzeugung nehmen. Deutschland, Schweden und Dänemark warnen dagegen vor Wettbewerbsverzerrungen und möchten keinesfalls über die Obergrenze der EU-Kommission hinausgehen, die bei 10+2% liegt.