Flottere Zulassung von Biopestiziden in EU
Die Fristen für die Zulassung von biologischen Pflanzenschutzmitteln sollen verkürzt und vereinfacht werden. Die EU-Kommission bringt vier Rechtsakte auf den Weg, um Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz zu fördern. Diese wurden von den EU-Mitgliedstaaten akzeptiert und müssen noch vom EU-Parlament abgesegnet werden. Im November sollen sie in Kraft treten.
Wirkstoffe auf Basis von Bakterien, Pilzen und Viren sind wichtig für den Integrierten Pflanzenschutz und dürfen auch in Bio-Betrieben angewendet werden. Bisher unterliegen biologische Mittel, sogenannte Biologicals, ähnlich strengen Prüfkriterien wie chemische Wirkstoffe. Zukünftig sollen die Anforderungen bei der Zulassung an die jeweiligen biologischen und ökologischen Eigenschaften der Mittel angepasst werden, um den Genehmigungsprozess zu verkürzen. „Biologische Wirkstoffe schützen die Pflanzen mit geringeren Risiken für Mensch und Umwelt“, betonte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Alternativen würden gebraucht, um den chemischen Pflanzenschutz bis 2030 zu halbieren. Die EU-Kommission räumt ein, dass Bakterien, Pilze und Viren häufig eine geringere Wirkung als chemische Mittel entfalten, besonders wenn die Bedingungen bei der Ausbringung nicht optimal sind.