EU – Hilfe bei Brexitschäden
Die EU-Kommission setzt ihre Vorbereitungen auf einen Brexit ohne Austrittsvertrag fort. Im Fall eines „No Deals“ müssen Molkereiprodukte aus dem Vereinigten Königreich ab dem 31. Oktober 2019 mit durchschnittlich 44,8% verzollt werden und Fleisch mit 17,8% im Mittel. Importeure in der EU sollten deshalb jetzt schon prüfen, ob sich auch nach der Entrichtung von Einfuhrzöllen die Einfuhr noch lohne, rät die EU-Kommission in ihren jüngsten Mitteilungen zur Vorbereitung auf einen Brexit.Zudem sollten sich die Unternehmen rechtzeitig um die dann notwendigen Bescheinigungen und Zertifikate kümmern. Die Zollstellen an der Kanalküste seien auf sanitäre und phytosanitäre (sps) Kontrollen von Lebensmitteln vorbereitet. Die EU-Kommission sei mit Irland in Kontakt, um die sps-Kontrollen an der inneririschen Grenze in den Griff zu bekommen. Sollten die Behinderungen des Agrarhandels zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union dennoch zu Verwerfungen auf den EU-Märkten führen, sagt die Europäische Kommission den Landwirten Hilfen aus dem EU-Haushalt zu. Die Instrumente für die Marktstützung und finanzielle Zuwendungen würden in diesem Fall mobilisiert. Die britischen Landwirte sollen noch bis Ende 2020 die üblichen Prämien aus der 1. und der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten, allerdings nur, wenn die Briten auch ihren Beitrag für den EU-Haushalt leisten.
Den „No Deal“ gelte es trotz der Vorbereitungen immer noch zu vermeiden, betonte eine Sprecherin der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde warte auf ein Angebot aus London für die innerirische Grenze, das dem bereits ausgehandelten Austrittsvertrag nicht zuwiderlaufen dürfe. Auf technischer Ebene sollen in den kommenden Tagen Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU aufgenommen werden. Zu einer möglichen weiteren Verschiebung des Brexit auf den 31. Jänner 2020 will die EU-Kommission noch keine Stellungnahme abgeben, sondern erst einmal die Entwicklung im britischen Parlament abwarten.