Foto: Esterl

EHW-Hauptfeststellung 2023 tritt in Kraft

Alle neun Jahre müssen die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte aktualisiert werden. Die Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe werden im Rahmen der Hauptfeststellung festgelegt. Die novellierten Richtlinien zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wurden heute vom Bundesminister für Finanzen Magnus Brunner kundgemacht. Die Kriterien der diesjährigen Einheitswert-Hauptfeststellung sind damit klar und bedeuten ein effizientes Verfahren für Land- und Forstwirte.

Im Nationalrat wurde am 23. März 2022 die Änderung des Bewertungs- und Bodenschätzungsgesetzes beschlossen. Mit Stichtag 1. Jänner 2023 erfolgt wieder eine Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte. Durch die Novelle werden in der jetzigen Hauptfeststellung nur die Auswirkungen negativer klimatischer Veränderungen („T/N-Index“) und die Betriebsgröße über prozentuelle Abschläge für die Errechnung der Betriebszahl berücksichtigt.

Bauernbund-Präsident Georg Strasser:
„Mit der neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte wird ein bewährtes System auf den neuesten Stand gebracht. Die Grundlagen der letzten Hauptfeststellung 2014 bleiben in den meisten Punkten bestehen. Die Einheitswerte werden nur bezüglich klimatischer Kriterien und auf Basis der jeweiligen Betriebsgröße adaptiert. Das ermöglicht eine einfache und praxistaugliche Umsetzung.“ „Bäuerinnen und Bauern können sich darauf verlassen, dass der Einheitswert
weiterhin die Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben bleibt. Das bedeutet Stabilität und Planungssicherheit in herausfordernden Zeiten.“

Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern (GBB) Clemens Stammler:
„In der Landwirtschaft ist die Klimakrise schon längst traurige Realität. Diesem Umstand tragen wir mit der neuen Hauptfeststellung Rechnung. Nun gilt es, im Sinne der Landwirtschaft und darüber hinaus, die Auswirkungen der Klimakrise so gering wie möglich zu halten.“ „Unser Ziel war, ohne bürokratischen Aufwand für die Bäuerinnen und Bauern, den rasanten Entwicklungen durch die Klimakrise im Abgabensystem gerecht zu werden. Mit den Daten der GeoSphere Austria für den Trockenheits-/Niederschlagsindex gelingt uns das. Zusätzlich werden die neuen Abschläge für Betriebsgrößen einen Beitrag dazu leisten, dass unser Land weiterhin flächendeckend bewirtschaftet wird.“