Drei Vogelgrippefälle in Kärnten
„Es ergeht jetzt der dringende Appell an Geflügelhalter im Risikogebiet, die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen – Stallhaltepflicht ab 350 Stück Geflügel, Überdachung von Wasser- und Futterstellen, Zäunungen etc. – streng einzuhalten und vor allem jeglichen Kontakt der Geflügelbestände mit Wildvögeln zu unterbinden“, betont Agrar-Landesrat Martin Gruber. „Es zeigt sich, dass es richtig war, schon im November in einem relativ großen Gebiet präventive Maßnahmen zu setzen. Oberstes Ziel muss es sein, ein Übergreifen auf unsere Geflügelbetriebe zu verhindern“, so Gruber.
Geflügelhalter sollten alle Stallungen und Gehege, in denen Geflügel gehalten wird, nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks beziehungsweise mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten. Verendet aufgefundene Wasser- und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden, Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.