Divergierende Positionen puncto Renaturierungsgesetz
Das EU-Parlament bestätigt mehrheitlich das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Für Alexander Bernhuber (EVP) hat das Parlament eine Chance für die Überarbeitung des Gesetzes verpasst. Thomas Waitz (Grüne) betrachtet die Annahme des Gesetzes als einen Erfolg für den Erhalt der Biodiversität.
„Als Volkspartei sind wir klar für Renaturierung zur Stärkung von Biodiversität und Klimaschutz. Aber wir lehnen zentralistische Eingriffe in die Subsidiarität und in die Eigentumsrechte unserer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft und auf Kosten der Versorgungsicherheit klar ab. Darum haben wir gegen diesen sowohl fachlich als auch aus rechtlich mangelhaften Vorschlag gestimmt“, sagt der EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im EU-Parlament. Der Vorschlag der Kommission sei ideologisch motiviert, praktisch nicht durchführbar und eine Katastrophe für Landwirte, Waldbesitzer und lokale Behörden. Viele Kritikpunkte in Bezug auf Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, fehlende Finanzierung und Eingriff in Länderkompetenzen seien nach wie vor nicht gelöst. „Das ist auch der Grund, warum alle ÖVP-Agrarlandesräte dieses neue EU-Gesetz geschlossen ablehnen“, so Bernhuber.
Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen und Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei, betont: „Die Abstimmung ist ein Erfolg für den Erhalt der Biodiversität und für den Klimaschutz in der EU, für die Landwirtinnen und Landwirte und für unsere Lebensmittelsicherheit. Nur mit der Renaturierung zerstörter Ökosysteme kann das Artensterben gestoppt und die EU-Klimaziele erreicht werden. Es geht dabei nicht nur um Lebensräume von Tieren und Insekten oder Naherholungsgebiete für Menschen, sondern auch um den Schutz vor Umweltkatastrophen und um zeitnahe Klimaanpassungsmaßnahmen. Allein letztes Jahr starben 61.000 Menschen in Europa aufgrund massiver Hitzewellen. Indem wir den Flüssen wieder Raum geben, Wälder wieder aufforsten, naturnäher bewirtschaften und versiegelte Flächen begrünen, schützen wir uns vor Hochwasser, Dürre und Wetterextremen.“
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur muss noch abschließend von den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden.