Chile und EU modernisieren Handelsabkommen
Die überarbeiteten Handelsabkommen zwischen EU und Chile zu Wein, Spirituosen und aromatisierten Weinen sind am 9. März in Kraft getreten. Ziel der Vereinbarungen ist ein umfassender Schutz von traditionellen Bezeichnungen für Wein und Spirituosen, Weinherstellungspraktiken und Zertifizierungen, um den Handel auf beiden Seiten zu erleichtern. Neu hinzukommen sind die Weinbezeichnungen „Avola“ aus Italien, „Dealu Mare“ aus Rumänien oder „Dalmatinska Zagora“ aus Kroatien. Auch berühmte chilenische Weine wie „Cartagena“, „Santo Domingo“ oder „Valle de Osorno“ sind in der EU geschützt. Wertmäßig machen Weine und Spirituosen etwa 17% der chilenischen Agrarausfuhren in die EU und rund 5% der EU-Agrarausfuhren nach Chile aus.
Durch das Update wurden 405 Wein-, 105 Spirituosen- und 1 aromatisierte Weinbezeichnungen aus der EU hinzugefügt oder geändert. Insgesamt umfassen die Abkommen nun 1.573 Weine, 235 Spirituosen und aromatisierte Weine aus der EU sowie 115 Weine, 10 Spirituosen und aromatisierte Weine aus Chile, die mit den Vereinbarungen geschützt werden.
Die ursprünglichen Handelsabkommen traten 2002 in Kraft, um einen hohen Schutz für Weine und Spirituosen aus der EU und Chile auf den jeweiligen Märkten zu gewährleisten. Durch die Aktualisierung sollen Änderungen für geschützte Begriffe künftig schneller umgesetzt werden können, wie die EU-Kommission betont.