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Bundesrat segnet Haftungs-Änderungen auf Almen ab

Nach dem Beschluss im Nationalrat in der Vorwoche hat auch der Bundesrat die Gesetzesänderung im Bereich der Haftung von Viehhaltern beschlossen. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten Tagen erfolgen. Das Gesetz ist auf alle jene schädigenden Ereignisse anzuwenden, die nach dem 1. Juli 2019 eintreten. „Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um schon für die heurige Almsaison mehr Sicherheit auf Österreichs Almen zu ermöglichen. Meine Vorgängerin Elisabeth Köstinger hat den ‚Aktionsplan sichere Almen‘ initiiert, mit dem Beschluss der ABGB-Novelle ist die Umsetzung aller Maßnahmen vervollständigt“, betont die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Maria Patek.

Konkret geht es um die Präzisierung des § 1320, in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist. Bisher hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Für eine ausgewogene Interessenabwägung ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich. Dazu wird ein neuer Absatz in den § 1320 des ABGB eingefügt, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. Erstmals wird damit die Eigenverantwortung der Alm-Besucher verankert. Gäste werden in die Verantwortung genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Auch für Tierhalter gibt es künftig deutlich mehr Rechtssicherheit, wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten. „Durch die Gesetzesänderung gibt es erstmals klare Regeln des Miteinanders auf unseren Almen und Weiden, auf die sich Behörden und Gerichte direkt beziehen können“, so Patek.