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Biogetreideernte kann beginnen

 

Vor der Getreideernte erhebt BIO AUSTRIA im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit  Ackerbauern und Veredlungsbetrieben ein angemessenes Preisband für Futtergetreide. Dieses soll maßgeblicher Anhaltspunkt für den zwischenbäuerlichen Handel von Futtergetreide sein. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Orientierung zur Einschätzung des Marktes.

„Bei den heurigen Gesprächen und in den daraus resultierenden Richtpreisen für Futtermittel hat die positive Situation am Bio-Markt Niederschlag gefunden. Die Aussichten sind gut, wir sehen den kommenden Monaten positiv entgegen“, betonte Bio-Austria-Obfrau Gertraud Grabmann nach den Gesprächen, die am 16. Juni in Linz abgehalten wurde.

Die Herausforderungen im vergangenen Jahr konnten durch die hohe Nachfrage im europaweit wachsenden Markt bewältigt werden. Die aus den Richtpreisen ersichtliche Preisstabilität ist unter anderem in der weiterhin positiv eingeschätzten Absatzentwicklung begründet. So wird etwa ein Anstieg des Bedarfs im Veredelungsbereich erwartet.

Aktuell werden für die angeführten Bio-Ackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria Bauern erkannt:

Bio-Futtergerste Euro 280,–

Bio-Futterweizen Euro 295,–

Bio-Futtertriticale Euro 260,–

Bio-Futterroggen Euro 230,–

Bio-Futterhafer Euro 260,–

Bio-Futtererbse Euro 470,–

Bio-Platterbse Euro 470,–

Bio-Lupine Euro 490,–

Bio-Ackerbohne Euro 470,–

Den Richtpreisen liegen diese Annahmen zugrunde: Preise in €/t von Bauer zu Bauer, Ware entspricht dem Bio Austria-Standard, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25 t, exkl. USt., ohne Aspiration, ab Hof, feldfallend mit 2% Besatz, 14% Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.

Bio Austria weist darauf hin, dass Betriebe, die nicht nach Bio Austria-Richtlinien produzieren, in der Produktion aufgrund der weniger strengen Auflagen, wie etwa geringere Beschränkungen im Bereich des Zukaufs von Stickstoff-Dünger, einen Kostenvorteil von rund 30 Euro/Tonne haben. Diese Tatsache soll beim zwischenbäuerlichen Handel in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung besteht bei Ware von Umstellungsbetrieben. Laut EU-Bio-Verordnung darf maximal 30 Prozent Umstellerware im Biofutter eingemischt werden. Aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger in den Bioackerbau in den vergangenen Jahren ist nach wie vor eine große Menge Umstellerware vorhanden. Für Bio-Austria–Futtergetreide-Umstellerware wird daher im Direkthandel ein Preisabschlag von 50 Euro/Tonne empfohlen.

Abschließend verweist der Verband darauf, dass verkaufende Biobetriebe, sollten sie keinem Bio-Verband angehören, vor dem Handel mit der Ware die Zulassung derselben bei Bio Austria zu beantragen haben.