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Bio-Verordnung nun offiziell beschlossen

Nach vierjährigen Verhandlungen verabschiedet das Europaparlament die Reform der EU-Bioverordnung. „Wir haben keine Revolution gemacht, sondern die bestehende Gesetzgebung weiterentwickelt“, betonte Berichterstatter Martin Häusling von den Grünen in Straßburg. Er sieht vor allem Vorschriften für das Biosaatgut und die strengeren Anforderungen an Importe als Verbesserung an. Mit der neuen EU-Bioverordnung müssen alle Lieferanten aus Drittländern die Auflagen der EU einhalten. Damit entfallen 64 verschiedene bisher mögliche Standards bei den Importen. Zukünftig müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine Datenbank über die Verfügbarkeit von Biosaatgut aufbauen, mit dem Ziel, dass der Sektor ab 2021 ausschließlich biologisch erzeugtes Saatgut verwendet. Außerdem soll es Ausnahmen von der EU-Saatgutverordnung geben, was die Heterogenität von Biosorten angeht. Es soll bei intensiven, jährlichen Kontrollen der EU-Biobetriebe bleiben. Lediglich wenn nichts vorfällt, sollen die Kontrollen nur noch alle zwei Jahre stattfinden.

Nach Ansicht von EU-Agrarkommissar Phil Hogan ist die neue EU-Bioverordnung eine gute Grundlage für weiteres Wachstum in der Biolandwirtschaft, zumal über die Importregeln das Vertrauen der Konsumenten gestärkt wurde. „Die Biolandwirtschaft hat ihre Nische verlassen“, kommentierte Hogan während der Debatte. Der Agrarkommissar erinnerte an Bio-Futtermittelimporte aus der Ukraine, die der Auslöser für den Reformvorschlag waren. Wegen der Rückstände an Pflanzenschutzmitteln im Futtergetreide habe die EU-Kommission einen besonderen Grenzwert für Bioerzeugnisse an der Nachweisgrenze vorgeschlagen. Jetzt sei die EU-Kommission enttäuscht, dass dieser Grenzwert vom Europaparlament und vom EU-Ministerrat zurückgewiesen wurde. Im Trilog über die EU-Bioverordnung hatte man sich darauf verständigt, dass die EU-Kommission einen Bericht über Pflanzenschutzmittelrückstände in Bioerzeugnissen bis 2025 verfassen soll und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlägt.

Der Grenzwert war auch in der Plenumsdebatte in dieser Woche in Straßburg der einzige kontroverse Punkt. Herbert Dorfmann (Christdemokrat) bemängelte, dass es auf dem EU-Binnenmarkt verschiedene Regeln geben wird. Italien, Belgien und Tschechien haben Grenzwerte für Bioerzeugnisse, die anderen EU-Mitgliedstaaten dagegen nicht. Die Deutsche Maria Noichl (SPD) stimmte wegen der Pflanzenschutzdebatte gegen die neue EU-Bioverordnung. Noichl lehnt einen Grenzwert strikt ab, da die Qualität des Biolandbaus für sie keinesfalls am Endprodukt gemessen werden darf, sondern stattdessen der gesamte Produktionsweg im Fokus bleiben muss. Noichl befürchtet, dass nach dem Bericht der EU-Kommission im Jahr 2025 ein Grenzwert kommen wird und die Branche jetzt schon deshalb verunsichert sei.