Foto: agrarfoto.com

Beschwerde gegen Entscheidung über Salatpatent

 

Keine-Patente-auf-Saatgut! hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) eingelegt, das Patent auf Salat (EP2966992) aufrechtzuerhalten. Die Einspruchsabteilung des EPA hatte nach einer Anhörung im Februar 2024 das Patent nicht widerrufen, obwohl dieser aus konventioneller Zucht stammt. Die Eigenschaften des Salats könnten unter den Bedingungen des Klimawandels wichtig werden: Sein Saatgut ist auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig. Den Zugang zu diesem Saatgut kontrolliert der Patentinhaber, die niederländische Firma Rijk Zwaan.

„Wird das Patent nicht widerrufen, kann man nicht wie bisher mit den entsprechenden Pflanzen frei züchten, um noch bessere Sorten in den Handel zu bringen. Das Patent führt dazu, dass nur die Firma Rijk Zwaan darüber entscheiden darf, wer dafür Zugang zum notwendigen biologischen Material erhält“, sagt Christoph Then für Keine Patente auf Saatgut!. „Derartige Patente gefährden die Vielfalt auf dem Acker und in unseren Einkaufskörben und können die Anpassung an den Klimawandel behindern.“

Kritik äußert Keine-Patente-auf-Saatgut! an einem jüngst auf der Website des EPA veröffentlichten Text zu Patenten auf Pflanzen als irreführend. Darin wird der Eindruck erweckt, dass beispielsweise eine in ihrem Erbgut nach dem Zufallsprinzip mutierte Biergerste aus gezielten technischen Verfahren stammen würde. Zudem werden bei den Zahlenangaben über die vom EPA in diesem Bereich erteilten Patente, die Pflanzen, die aus den Verfahren der Zufallsmutagenese stammen, nicht mitgezählt. Nicht erwähnt wird auch, dass in Europa schon über 1000 konventionell gezüchteten Pflanzensorten von Patenten betroffen sind.

Schließlich wird der Eindruck erweckt, dass es im Patentrecht ein vollständiges Züchterprivileg geben würde. Das ist jedoch nicht der Fall. Zwar kann auch mit den patentgeschützten Sorten gezüchtet werden, aber ohne Lizenz vom Patentinhaber kann eine neue Sorte nicht vermarktet werden. Diese Abhängigkeit vom Patentinhaber gab es zuvor in der konventionellen Züchtung nicht und wirkt oft abschreckend auf andere Züchter*innen.