Antrag auf herkömmliche Ohrmarke möglich
Nach der in Österreich am 1. Oktober 2019 eingeführten Verpflichtung der Kennzeichnung mit elektronischen Ohrmarken bei neu geborenen Kälbern zeigten sich in einzelnen Fällen praktische Probleme. Diese bestehen vor allem darin, dass einige wenige elektronische Stalleinrichtungssysteme für Tränkeautomaten, Melkroboter etc. Fehlermeldungen bringen. Nach dem Auftauchen der ersten Probleme haben Agrarmarkt Austria, Landwirtschaftskammer und Agrarressort mit Herstellerfirmen Lösungsmöglichkeiten erörtert.
Zur Lösung dieser Anlaufschwierigkeiten sollen Betriebe mit solchen Systemen ausreichend Zeit erhalten, um die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Diese reichen von einer einfachen Initialisierung der Ohrmarkennummern in bestehenden Systemen am Betrieb bis zu erforderlichen Software-Updates oder anderen mit den Herstellern von Stalleinrichtungssystemen zu treffenden Maßnahmen. Wenn sich also Probleme beim Einsatz der neuen elektronischen Ohrmarken zeigen, sollten diese Betriebe vorerst weiterhin konventionelle Ohrmarken verwenden können. Dazu können folgende Schritte gesetzt werden: Bei Anforderung einer Verlustohrmarke kann neben einer elektronischen auch eine konventionelle Ohrmarke gewählt werden. In begründeten Einzelfällen und bei Vorhandensein bestimmter technischer Stalleinrichtungssysteme werden auf Basis eines entsprechenden Antrags an diese Betriebe weiterhin konventionelle Ohrmarken zur Kennzeichnung von Kälbern versendet. Die AMA hat zu diesem Thema die wichtigsten Fragen unter dem Link https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Lebendrinderkennzeichnung/FAQ-
(Haeufig-gestellte-Fragen)#eom zusammengefasst.