AMA unterliegt in Zivilprozess
Dr. Michael Sommer von der Kanzlei Gheneff – Rami – Sommer verlautbart, dass eine für alle Bauern wichtige Entscheidung rechtskräftig ergangen sei. Die AMA hatte von seinem Mandaten Förderungen zurückgefordert. Sie war nach Vor-Ort-Kontrollen auf den Almflächen der Meinung, dass der Mandant zu viel Fläche angegeben hätte und damit zu viel Förderungen bekommen hätte. Dies auf Basis eines ungenauen Messsystems, dass die AMA den Bauern vorschreibe.
Sommer konnte erreichen, dass in einem Zivilprozess ein unabhängiger Gutachter beigezogen wurde. Der kam entgegen den Messmethoden der AMA dazu, dass die Fläche durch den Mandanten korrekt angegeben wurde und ihm daher alle Förderungen zustehen. Die Unterschiede zwischen den Messergebnissen der AMA und den richtigen Messergebnissen des Sachverständigen waren erheblich (Bauer und Sachverständiger: 17,38 ha, AMA: 12,08 ha).
Das Gericht sagt, dass es den Bauern natürlich erlaubt sein müsse, eine genauere Messmethode als jene der AMA zu verwenden.
Das habe, so Sommer, für alle Bauern grundlegende Relevanz und werde das System ändern. Jedem sei angeraten, einen Sachverständigen beizuziehen und auf Basis dessen Flächenbestimmung die Förderungen zu beantragen. Damit würden die Förderungen höher sein und die Gefahr von Rückforderungen sich drastisch reduzieren können.