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AMA-Herbstantrag bis 17. Dezember möglich

Die Einreichung des ÖPUL-Herbstantrages 2018 ist noch bis Montag, 17. Dezember 2018, möglich. Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ mussten den Herbstantrag bereits bis spätestens 15. Oktober 2018 online einreichen. In die einjährigen ÖPUL-Maßnahmen „Tierschutz – Weide“, „Tierschutz – Stallhaltung“, „Natura 2000 – Landwirtschaft“ und „Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft“ kann noch neu eingestiegen werden. Dies teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.

Ein Umstieg in bestimmte höherwertige ÖPUL-Maßnahmen (beispielsweise von „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ in „Biologische Wirtschaftsweise“) ist in der laufenden Förderperiode letztmalig mit dem heurigen Herbstantrag bis spätestens 17. Dezember 2018 für das Antragsjahr 2019 möglich.

Zum spätesten Einreichtermin gibt es keine Nachfrist. Um die geplante ÖPUL-Prämie für das Antragsjahr 2019 zu erhalten, darf der Termin 17. Dezember 2018 nicht versäumt werden. Sollte ein Umstieg in eine höherwertige Maßnahme doch nicht gewünscht sein, kann die betroffene Maßnahme bis spätestens 31. Dezember 2018 storniert werden. Danach beginnt bereits die neue Verpflichtung zu laufen.

Für zahlreiche mehrjährige Maßnahmen des ÖPUL 2015 besteht mit dem Herbstantrag 2018 keine Möglichkeit mehr, neu einzusteigen. Bei Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen im Herbstantrag 2018 wird daher auch mit einem Hinweis im eAMA generell darüber informiert, dass ab dem Herbstantrag 2018 nur mehr die Möglichkeit besteht, in höherwertige Maßnahmen umzusteigen oder mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme bestehende mehrjährige Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen.

Die Beantragung von Maßnahmen ist nur dann erforderlich, wenn an diesen noch nicht gültig teilgenommen wird. Wurden die gewünschten Maßnahmen bereits in einem vorhergehenden Herbstantrag beantragt und ist dafür eine laufende Verpflichtung zustande gekommen, so ist keine neuerliche Antragstellung nötig, so die AMA.

Die Abgabe des Herbstantrages inklusive aller Beilagen ist ausschließlich online möglich. Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch den Antragsteller selbst mit Betriebsnummer und PIN-Code beziehungsweise Handy-Signatur unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme eines Dienstleisters (z. B. Bezirksbauernkammer).

Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, sind die Mitarbeiter der AMA telefonisch unter 01/331 51-700 und per E-Mail unter flaechen.eama@ama.gv.at für Auskünfte zu erreichen.