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Alte Bio-Verordnung infektionsbedingt langlebiger?

Nach vielen Jahren intensiver Diskussionen wurde im Mai 2018 ein neuer EU-Rechtsrahmen für die Bio-Produktion innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Die neue EU-Bio-Verordnung bringt zahlreiche Änderungen für die europäischen Biobäuerinnen und Biobauern, die zum Teil noch nicht ausverhandelt sind, also auch noch nicht einmal bekannt sind. „Die neue EU-Bio-Verordnung die mit 1. Jänner 2021 Gültigkeit erlangen soll, enthält viele und teils komplexe, zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte neue Vorgaben für unsere Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, die gut vorbereitet werden müssen. Auch durch die COVID 19-Krise in Europa ist es nun zu Verzögerungen in der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtstexte der EU gekommen. Es ist aus unserer Sicht deshalb unrealistisch, eine gut vorbereitete Umsetzung ab dem Jahr 2021 durchführen zu können. Wir fordern deshalb die EU-Kommission auf, die Umsetzung der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr auf 2022 zu verschieben“; so Bauernbundpräsident NR DI Georg Strasser.

Österreichs Biobauern mussten in den vergangenen Monaten infolge eines EU-Bio-Audits der EU-Kommission im Jahr 2017 zahlreichen Änderungen durchführen. „Das EU-Bio-Audit hat innerhalb der Biobäuerinnen und Biobauern teils zu großer Verunsicherung geführt. Uns ist es deshalb ein großes Anliegen, dass wir künftige Änderungen und Anpassungsnotwendigkeiten im Bio-Bereich gut vorbereiten können – zum Vorteil aller Beteiligten vom Bauern beginnend bis hin zum Konsumenten. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf den europäischen und internationalen Agrarmärkten noch nicht absehbar. Bei derartigen Marktunsicherheiten noch gleichzeitig eine aufwendige Systemumstellung durchzuführen würde unsere Biobetriebe überfordern. Wir setzen deshalb auch auf die Unterstützung von Bauernverbänden in anderen EU-Mitgliedsstaaten, um eine Verschiebung der Umsetzung der neuen Bio-Verordnung zu erreichen“, so der Bauernbundpräsident abschließend.