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Aktualisierung der Einheitswerte auf einfachere Art

 

Das rollierende Verfahren zur Aktualisierung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte ist gestern Abend im Rahmen einer Novelle des Bewertungsgesetzes vom Parlament beschlossen worden.

Dazu betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger: „Das ist gelebte Entbürokratisierung. Mit diesem Verfahren können wir das bewährte Einheitswertsystem absichern und gleichzeitig zukunftsfit machen.“ Das rollierende Verfahren ersetzt künftig das bisherige neunjährige Hauptfeststellungsverfahren und sorgt für eine Reduktion des wiederkehrenden Verwaltungsaufwands – für die Finanz genauso wie für die Betriebe selbst.

Kernelement ist, dass anhand von Indices überprüft wird, ob und inwieweit für bestimmte Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.

Darüber hinaus erfolgt eine weitere wesentliche Gesetzesänderung bei der Betriebsrente, dem Versehrtengeld sowie der Integritätsabgeltung: Die sogenannten UV-Renten werden jetzt nicht mehr von der Ausgleichszulage abgezogen. Bauernbund-Präsident Georg Strasser: „Das Ende der Kürzung der Ausgleichszulage um den Betrag der UV-Rente ist eine wichtige Entlastung für davon betroffene Pensionisten. Insgesamt bringt diese Gesetzesänderung den bäuerlichen Versicherten in unserem Land rund 5 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich.“