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Afrikanische Schweinepest: Freilandhaltung eingeschränkt

Das Gesundheitsministerium nimmt eine Information der tschechischen Veterinärbehörden über den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen in Zlin (80 km von Österreich entfernt) zum Anlass, die Freilandhaltung von österreichischen Hausschweinen einzuschränken, um eine Verbreitung dieser äußerst ansteckenden Tierseuche zu verhindern. Die Krankheit befällt Haus- und Wildschweine, für den Menschen stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar, wird betont.

Experten des Gesundheits- und Landwirtschaftsministeriums, der Bundesländer, der Landwirtschafts- sowie der Wirtschaftskammer und der Jägerschaft haben sich am Mittwoch, bei einer eilig einberufenen Sitzung, auf eine Reihe von Sofortmaßnahmen verständigt. Diese betreffen die Veröffentlichung einer Verordnung, die erweiterte Sicherheitsvorkehrungen in gefährdeten Gebieten vorsieht. Ergänzend zu den Maßnahmen, die die Nachbarländer setzen, soll in bestimmten Gebieten Österreichs die Freilandhaltung von Schweinen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Ferner wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das eine frühzeitige Feststellung von ASP-Fällen bei Wildschweinen ermöglichen soll und schließlich sollen die Experten regelmäßig zusammenkommen, um die zu treffenden Maßnahmen zu akkordieren.

Eine Übertragung der ASP auf heimische Hausschweinebestände ist bestmöglich zu unterbinden. Es ist daher besonders wichtig zu verhindern, dass das widerstandsfähige Virus in einen Betrieb eingeschleppt wird. Für die Schweinehalter bedeutet dies vor allem: jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen zu verhindern, keine Speiseabfälle an ihre Schweine zu verfüttern, keine Betriebsfremden in den Stall zu lassen – Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen. Ferner sind Mäuse und Ratten konsequent zu bekämpfen, Tiertransportfahrzeuge müssen nach jeder Fahrt gereinigt und desinfiziert werden, Futtermittel- beziehungsweise Einstreudepots sind vor dem direkten Kontakt mit Wildschweinen zu schützen und die Einbringung von Grünfutter (Sauengras) in Haltungsanlagen ist zu unterlassen.

Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest ist sofort dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. Nur so können schnellstmöglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung der Seuche verhindern.