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GAP enthält nun auch soziale Auflagen

Eine neue „soziale Dimension“ wurde der GAP hinzugefügt, die ab 2025 gilt. Der Erhalt der Direktzahlungen wird an die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen geknüpft. Fallen dem Zoll in landwirtschaftlichen Betrieben Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften auf, soll er dies der Agrarverwaltung melden. Die Verstöße sind dann nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände, sie können darüber hinaus zu Kürzungen der Direktzahlungen von Landwirten führen.Für die neue Dimension hat sich vor allem die bayerische Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) eingesetzt. Noichls Änderungsantrag zur Verknüpfung von Sozialstandards mit landwirtschaftlichen Direktzahlungen bekam im Plenum des Europaparlaments im Oktober 2020 eine knappe Mehrheit von 25 Stimmen. Doch im Laufe des Trilogs machten die Abgeordneten fast aller Fraktionen die neue „soziale Dimension“ zu einem Kernanliegen. Noichl möchte nicht gleich den gesamten Agrarsektor unter den Generalverdacht von unzureichenden Arbeitsbedingungen stellen. Stattdessen sollen nach ihrer Ansicht Betriebsleiter, die alles richtig machen, vor der unfairen Konkurrenz durch schwarze Schafe geschützt werden, die ihre Arbeiter schlecht behandeln. „Leider werden zunächst nur drei von zehn EU-Richtlinien im Arbeitsrecht und Arbeitsschutz in die GAP übernommen“, bedauert die SPD-Abgeordnete, „aber ein Anfang ist gemacht“.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten zudem dafür gesorgt, dass Migrationsarbeiter von Ländern außerhalb der EU nicht zu den neuen Bestimmungen gehören, wohl aber die Saisonarbeiter aus Rumänien und anderen EU-Ländern. Saisonarbeiter könnten zukünftig auf einem schriftlichen Vertrag bestehen, führt Noichl aus. Löhne, Arbeitszeiten und Kosten für Verpflegung und Unterkunft müssten in den Verträgen festgehalten werden. Sie verspricht sich davon, dass Saisonarbeiter weniger durch undurchschaubare Vereinbarungen über den Tisch gezogen werden.

Außerdem müssen sich Landwirte zukünftig an die Umsetzung der „EU-Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes“ halten, um keine Abzüge bei den Direktzahlungen zu riskieren. Darin geht es um die Vermeidung von Arbeitsunfällen und eine sorgfältige Aufklärung der Arbeiter über Gefahren.